Das Finanzamt ist insoweit nachgewiesenermaßen gar nicht mehr bewilligungsberechtigt.
Es kann jetzt natürlich nicht mehr über das Recht verfügen, aber eine Berichtigungsbewilligung kann es als Buchberechtigter schon abgeben. Stimmen sollte sie dann halt.
Wie kann ich bewilligungsberechtigt sein, wenn ich nicht mehr Rechtsinhaber bin (Demharter § 19 Rn. 44)?
Die Hintergründe der Zahlung kennen wir nicht, weswegen ich darüber gar nicht diskutieren würde. Vielleicht ist die Forderung nicht übergegangen und ganz erloschen, vielleicht ist sie aber auch übergegangen. Wir wissen es nicht. Meiner Ansicht nach werden wir daher vom Übergang ausgehen müssen.