Hallo!
Ich wüsste gerne mal, ob ihr die Zwangsversteigerungsakten zur Einsicht an andere Gerichte verschickt (für auswärtigen RA).
In meinem vorliegenden Fall will der Schuldnervertreter nach Akteneinsicht zur beabsichtigten Wertfestsetzung Stellung nehmen. Da das ja in meinem Ermessen steht, habe ich die Versendung der Akte erstmal abgelehnt, worauf nunmehr aber ein Schreiben kam, ob ich das nicht nochmal überdenken könne, da andere Sachbearbeiter das wohl machen.
Klar ist das jedem selbst überlassen, würde nur gerne wissen, wie ihr das so macht.
Danke im Voraus!