Übertragung der Nachlassverfahren auf Notare vom Tisch ?

  • Am liebsten wäre mir, wenn auch die Ausschlagungen auf die Notare übertragen werden - diese machen hier die Hauptarbeit aus - nicht selten geht damit ein halber Arbeitstag drauf.

    Das wäre nur fair und damit könnte ich leben. Die Erbschaftsausschlagungen sind zwar auch mit 50 € längst nicht kostendeckend. Im Gegenzug gäbe es dafür aber die ESAnträge. Ich halte es auch für unseren Berufsstand wichtig nicht als Rosienenpicker dazustehen. Bei mir gibt es (und wird es auch in Zukunft) immer ausreichend schnelle Termine für Erbausschlagungen geben.

  • Sehe ich ganz genau so. Auch Erbausschlagungen sind überhaupt kein Problem. Das gehört zu einer "ganzheitlichen" Betreuung eben dazu. Die Termine müssen oft sehr kurzfristig vergeben werden, weil die Frist abläuft. Wenn man dafür einen halben Arbeitstag benötigt, kann etwas nicht stimmen. Ich glaube, das ist eine Frage der Organisation und auch der Motivation. In den Betrieben, in denen die personelle Besetzung ausreichend ist und alle zufrieden sind (so, wie in den meisten Notariaten:oops:)läuft es eben besser. Das wird in den Gerichten nicht anders sein. Daher kommen wohl so höchst unterschiedliche Erfahrungen zustande.

  • Daher kommen wohl so höchst unterschiedliche Erfahrungen zustande.


    Richtig. Unterschiedliche Erfahrungen scheinen unterschiedliche Ansichten zu begründen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (27. Juli 2015 um 14:07)

  • Sehe ich ganz genau so. Auch Erbausschlagungen sind überhaupt kein Problem. Das gehört zu einer "ganzheitlichen" Betreuung eben dazu. Die Termine müssen oft sehr kurzfristig vergeben werden, weil die Frist abläuft. Wenn man dafür einen halben Arbeitstag benötigt, kann etwas nicht stimmen. Ich glaube, das ist eine Frage der Organisation und auch der Motivation. In den Betrieben, in denen die personelle Besetzung ausreichend ist und alle zufrieden sind (so, wie in den meisten Notariaten:oops:)läuft es eben besser.


    Aber sonst gehts noch, oder was?

    Wenn du von 9.00 Uhr bis 12 Uhr acht bis zehn Ausschlagungen zu beurkunden hättest, weil die Bürger an diesem Tag nunmal so aufschlagen , würdest du sicher mindestens genauso lange brauchen - oder einfach schlampig arbeiten.

  • Wenn du von 9.00 Uhr bis 12 Uhr acht bis zehn Ausschlagungen zu beurkunden hättest, weil die Bürger an diesem Tag nunmal so aufschlagen , würdest du sicher mindestens genauso lange brauchen - oder einfach schlampig arbeiten.


    Wenn hier von 9 bis 12 acht bis zehn Ausschlagungen kommen, dann bekomme ich die nur kurz zur Prüfung, dann zur Entgegennahme der Unterschrift und dann zum Unterschreiben der Post, der Rechnung und der Ausfertigungsvermerke. Den Rest macht das - entsprechend ausgebildete - Büro unter Anleitung der erfahrenen Bürovorsteher.

    Das ist der Hauptunterschied in der Leistungsfähigkeit von (funktionierenden) Notariaten und (einigen) Nachlassgerichten. Der Notar kann seine Personalausstattung dem Arbeitsanfall erheblich flexibler anpassen als das Gericht. Und darum kann man beim Notar auch einen Haufen Papiere (Familienbuch, Personenstandurkunden, ggf. privatschriftliche Testamente) unsortiert abgeben, nach einer Woche zur Beurkundung des Erbscheinsantrags kommen und erwarten, dass am Tag danach die Sache schön ordentlich aufbereitet dem Nachlassgericht vorgelegt wird.

    Eine Alleinzuständigkeit der Notariate hierfür halte ich für nicht erforderlich, und von der Übertragung der Erteilung der Erbscheine auf die Notare halte ich gar nichts. Schon deshalb nicht, weil damit zwingend die freie Notarwahl eingeschränkt würde.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Eine Alleinzuständigkeit der Notariate hierfür halte ich für nicht erforderlich, und von der Übertragung der Erteilung der Erbscheine auf die Notare halte ich gar nichts. Schon deshalb nicht, weil damit zwingend die freie Notarwahl eingeschränkt würde.

    Das ist nicht zwingend. Die Zuständigkeit in Frankreich wird z.B. dadurch begründet, welcher Notar zuerst mit der Sache beauftragt wird. Nur braucht es dann eben ein zentrales Nachlassregister...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Eine Alleinzuständigkeit der Notariate hierfür halte ich für nicht erforderlich, und von der Übertragung der Erteilung der Erbscheine auf die Notare halte ich gar nichts. Schon deshalb nicht, weil damit zwingend die freie Notarwahl eingeschränkt würde.

    Das ist nicht zwingend. Die Zuständigkeit in Frankreich wird z.B. dadurch begründet, welcher Notar zuerst mit der Sache beauftragt wird. Nur braucht es dann eben ein zentrales Nachlassregister...

    Ich halte trotzdem nichts davon. Cromwell hat die Argumente, die dagegen sprechen, bereits auf den Tisch gepackt.

  • Wenn du von 9.00 Uhr bis 12 Uhr acht bis zehn Ausschlagungen zu beurkunden hättest, weil die Bürger an diesem Tag nunmal so aufschlagen , würdest du sicher mindestens genauso lange brauchen - oder einfach schlampig arbeiten.

    Wenn hier von 9 bis 12 acht bis zehn Ausschlagungen kommen, dann bekomme ich die nur kurz zur Prüfung, dann zur Entgegennahme der Unterschrift und dann zum Unterschreiben der Post, der Rechnung und der Ausfertigungsvermerke. Den Rest macht das - entsprechend ausgebildete - Büro unter Anleitung der erfahrenen Bürovorsteher.

    Richtig.

    Und hat somit nunmal gar nichts damit zu tun, dass hier jemand nicht motiviert, organisiert oder unzufrieden ist.

    Unter euren Voraussetzungen arbeitend würden mich die 10 Ausschlagung auch nicht jucken.

  • 15.Meridian:

    Ich halte auch nichts davon. Überhaupt nichts. Das ist Chaos pur und in Frankreich dauern selbst einfachste Nachlassverfahren - JAHRE!!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich halte auch nichts davon. Überhaupt nichts. Das ist Chaos pur und in Frankreich dauern selbst einfachste Nachlassverfahren - JAHRE!!


    Und warum will "der Deutsche" dann sein Anliegen bereits nach mehreren Monaten erledigt haben ?
    Will mir nicht in den Kopf .
    Oder wird der "gemeine" Deutsche von seinen Beamten dermaßen verwöhnt , dass er sich bereits daran gewöhnt hat ?


  • Eine Alleinzuständigkeit der Notariate hierfür halte ich für nicht erforderlich, und von der Übertragung der Erteilung der Erbscheine auf die Notare halte ich gar nichts. Schon deshalb nicht, weil damit zwingend die freie Notarwahl eingeschränkt würde.

    Das ist nicht zwingend. Die Zuständigkeit in Frankreich wird z.B. dadurch begründet, welcher Notar zuerst mit der Sache beauftragt wird. Nur braucht es dann eben ein zentrales Nachlassregister...

    Ich halte trotzdem nichts davon. Cromwell hat die Argumente, die dagegen sprechen, bereits auf den Tisch gepackt.


    Und er hat recht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Ich halte auch nichts davon. Überhaupt nichts. Das ist Chaos pur und in Frankreich dauern selbst einfachste Nachlassverfahren - JAHRE!!


    Und warum will "der Deutsche" dann sein Anliegen bereits nach mehreren Monaten erledigt haben ?
    Will mir nicht in den Kopf .
    Oder wird der "gemeine" Deutsche von seinen Beamten dermaßen verwöhnt , dass er sich bereits daran gewöhnt hat ?


    Mein lieber Steinkauz: Es hat wohl einen Grund, warum die gemeinen Deutschen als Musterland in der EU zählen. Ich glaube fest daran, dass dies auch und vorwiegend so ist, weil wir einen gut funktionierenden Behördenapparat haben und Rechtssicherheit gewährleisten können. Dazu gehört nicht nur ein funktionierendes Grundbuchwesen, sondern eben auch eine Nachlassgerichtsbarkeit, die innerhalb angemessener Zeit die Verfügung über ererbtes Vermögen ermöglicht.

    Willst du dich wirklich mit anderen Ländern und wesentlich schlechterem Standard vergleichen und ernsthaft eher solche Zustände wie z.B. in Griechenland herbeiwünschen? Das kann ich mir nicht denken. Also hat das nichts damit zu tun, dass wir von den Beamten verwöhnt sind, sondern dass wir alle miteinander das Glück haben in einem Land zu leben, in dem es eine funktionierende Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Polizei, Legislative etc. gibt. Dafür bin ich Gott dankbar.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • TL: Genauso sehe ich es auch. Und deswegen macht es für den Bürger keinen Unterschied, ob er zum Notar oder zum Nachlassgericht muss. Bei beiden Stellen kann er erwarten und davon ausgehen, dass sein Anliegen zügig im "normalen" Rahmen zu seiner Zufriedenheit erledigt wird.

  • Und deswegen macht es für den Bürger keinen Unterschied, ob er zum Notar oder zum Nachlassgericht muss..

    Wenn der Bürger* die freie Wahl hat, also nach aktueller Rechtslage, geht er lieber gleich zu Gericht (siehe die bereits mehrfach zitierten Angaben aus der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, 83,5 % der Erbscheinsanträge bzw. 90 % der Erbscheinsanträge des jeweil. LG-Bezirks wurden bei Gericht gestellt).

    *außerhalb von Baden-Württemberg mit der insoweit noch anderen Rechtslage

  • Aber sonst gehts noch, oder was?

    Wenn du von 9.00 Uhr bis 12 Uhr acht bis zehn Ausschlagungen zu beurkunden hättest, weil die Bürger an diesem Tag nunmal so aufschlagen , würdest du sicher mindestens genauso lange brauchen - oder einfach schlampig arbeiten.

    Mal OT:
    Kann es sein, dass Du - gemessen an Deinem wiederholten Beitragston - nervlich reichlich angespannt bist? Ich finde die obige Fragestellung reichlich unverschämt! Hier schreiben gestandene Erwachsene mit Berufserfahrung und keine Volldeppen! :mad:

  • 13:

    ???

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Aber sonst gehts noch, oder was?

    Wenn du von 9.00 Uhr bis 12 Uhr acht bis zehn Ausschlagungen zu beurkunden hättest, weil die Bürger an diesem Tag nunmal so aufschlagen , würdest du sicher mindestens genauso lange brauchen - oder einfach schlampig arbeiten.

    Mal OT:
    Kann es sein, dass Du - gemessen an Deinem wiederholten Beitragston - nervlich reichlich angespannt bist? Ich finde die obige Fragestellung reichlich unverschämt! Hier schreiben gestandene Erwachsene mit Berufserfahrung und keine Volldeppen! :mad:


    :daumenrau Das fiel mir auch schon auf.

  • Aber sonst gehts noch, oder was?

    Wenn du von 9.00 Uhr bis 12 Uhr acht bis zehn Ausschlagungen zu beurkunden hättest, weil die Bürger an diesem Tag nunmal so aufschlagen , würdest du sicher mindestens genauso lange brauchen - oder einfach schlampig arbeiten.

    Mal OT:
    Kann es sein, dass Du - gemessen an Deinem wiederholten Beitragston - nervlich reichlich angespannt bist? Ich finde die obige Fragestellung reichlich unverschämt! Hier schreiben gestandene Erwachsene mit Berufserfahrung und keine Volldeppen! :mad:

    Danke für dein Interesse an meinem Wohlbefinden - mir geht es nach einem erholsamen Urlaub vorzüglich - und dir?

    Im übrigen hatte der Kommentator, von dem ich angepamt wurde, offenbar nicht die leiseste Ahnung vom Arbeitsablauf an einem Nachlassgericht.

    Auf den Rest gehe ich nicht weiter ein - wir wolln ja nicht, daß die Dinos aussterben;)

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