Großvater - befreiter Betreuer ?
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Da der Großvater nicht als befreit im Gesetz steht, ist er per Gesetz auch nicht befreit.
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Nein, nur Eltern, Ehegatten und Abkömmlinge (die dafür aber die ganze Linie "runter") sind befreit.
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Wie sieht es mit Adoptiveltern aus ? Befreit oder nicht befreit ?
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Wie sieht es mit Adoptiveltern aus ? Befreit oder nicht befreit ?
Was bedeute Adoption? Und was schlussfolgert Du daraus?
Lass uns ml an Denen Gedanken teilhaben.
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Es sind befreite Betreuer.
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Ich muss mich hier anhängen, gibt es zu der Frage, ob Großeltern befreite Betreuer sind, neuere Meinungen oder Rechtsprechungen? Laut Gesetzteswortlaut sind sie es nicht, im BeckOGK/Fröschle/A. Uhl, 1.8.2021, BGB § 1908i Rn. 164 werden sie jedoch als befreite Betreuer aufgeführt?
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Da ist mir keine Veränderung bekannt geworden. Ich halte mich an das Gesetz und nicht die unbelegte Kommentarmeinung.
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Da ist mir keine Veränderung bekannt geworden. Ich halte mich an das Gesetz und nicht die unbelegte Kommentarmeinung.
Ebenso:daumenrau
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Nach dem Reformgesetz wird dies nach § 1859 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB n. F. ab dem 01.01.2023 so sein.
Befreit sind dann alle Verwandten in gerader Linie (Abs. 2 Nr. 1), Geschwister (Abs. 2 Nr. 2) und Ehegatten (Abs. 2 Nr. 3).
Darüber hinaus können Befreiungen angeordnet werden, wenn dies der Betroffene vor der Bestellung des Betreuers schriftlich verfügt hat (Abs. 2 S. 2). Des Weiteren bleibt es dabei, dass Befreiungen auf aufgehoben werden können (Abs. 3).
Weitere Befreiungs- und Aufhebungsmöglichkeiten sind in § 1860 BGB n. F. geregelt.
Zu allem: BGBl. 2021 I, 882, 903.
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Danke für eure Antworten!
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