Tauschpartner abgelehnt... was tun?


  • Also mir wurde zu dieser Problematik durch meine Geschäftsstellenleiterin ausdrücklich erklärt, dass es ein sog. "Gentleman-agreement" zwischen den Personalreferaten aller Bunderländer dahingehend gibt, dass Rechtspfleger, die von ihrem Bundesland keine Freigabeerklärung zu einem Wechsel bekommen, auch nicht auf diese Weise (d. h. Beantragung der Entlassung und Neubewerbung im Zielbundesland) neu eingestellt werden (wohl um zu vermeiden, dass sich die Bundesländer so untereinander die Leute wegschnappen...).

    Die Vorgehensweise ist ja auch irgendwo verständlich - für uns allerdings wieder eine Möglichkeit weniger..

    Warum ist dies verständlich? :(

    Als Anfänger könnte man vermuten, dass jedes Land seine Beamten als die absoluten Super-Duper-Beamten erachtet und schlicht ausschließt, dass ein anderes Land bessere haben könnte.
    Naja, als Anfänger vielleicht... :gruebel:

  • Die sogenannte feindliche Übernahme wird in nur sehr seltenen Fällen praktiziert. Da muss einem Dienstherrn schon sehr viel an dem neuen Mitarbeiter liegen. Den Bundesbehörden bleibt aber mitunter keine Wahl.

    Zwischen Ländern und Bund gibt es ein Übereinkommen, dass diejenigen Bundesbehörden, die keine eigene Beamtenausbildung durchführen, ihr Personal aus den Ländern rekrutieren. Die Länder sind verpflichtet, Stellenausschreibungen der Bundesbehörden in ihrem jeweiligen Fachbereich bekannt zu geben und müssen erfolgreiche Bewerber freigeben.

  • Also mir wurde zu dieser Problematik durch meine Geschäftsstellenleiterin ausdrücklich erklärt, dass es ein sog. "Gentleman-agreement" zwischen den Personalreferaten aller Bunderländer dahingehend gibt, dass Rechtspfleger, die von ihrem Bundesland keine Freigabeerklärung zu einem Wechsel bekommen, auch nicht auf diese Weise (d. h. Beantragung der Entlassung und Neubewerbung im Zielbundesland) neu eingestellt werden (wohl um zu vermeiden, dass sich die Bundesländer so untereinander die Leute wegschnappen...).
    Habt ihr auch schon davon gehört?
    Mitwisser, kannst Du dies bestätigen oder ist das nur ein Märchen?!?

    Das ist kein Märchen. Ich wurde damals bei meinem BL-Wechsel ausdrücklich von der übernehmenden Behörde darauf hingewiesen, dass ich eine Freigabe vom abgebenden BL brauche und mir "bloß nicht einfallen lassen soll, zu kündigen", weil dann keine Übernahme erfolgt wäre.

    Und entgegen weiter oben geschilderter Aussagen kann man nicht nur das BL wechseln, wenn man "Beziehungen" hat. Man braucht Geduld und langem Atem und eine Menge Glück. Vitamin B ist nicht nötig (schadet vermutlich aber nicht - ich hatte allerdings keins.)
    Wenn Dein BL mehr ausgebildet hat als übernommen werden können, kann häufig so eine Freigabe erklärt werden, weil dann noch frische Rpfl. da sind um das Loch zu stopfen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.


  • Also mir wurde zu dieser Problematik durch meine Geschäftsstellenleiterin ausdrücklich erklärt, dass es ein sog. "Gentleman-agreement" zwischen den Personalreferaten aller Bunderländer dahingehend gibt, dass Rechtspfleger, die von ihrem Bundesland keine Freigabeerklärung zu einem Wechsel bekommen, auch nicht auf diese Weise (d. h. Beantragung der Entlassung und Neubewerbung im Zielbundesland) neu eingestellt werden (wohl um zu vermeiden, dass sich die Bundesländer so untereinander die Leute wegschnappen...).

    Die Vorgehensweise ist ja auch irgendwo verständlich - für uns allerdings wieder eine Möglichkeit weniger..

    Warum ist dies verständlich? :(

    Als Anfänger könnte man vermuten, dass jedes Land seine Beamten als die absoluten Super-Duper-Beamten erachtet und schlicht ausschließt, dass ein anderes Land bessere haben könnte.
    Naja, als Anfänger vielleicht... :gruebel:



    Das erinnert mich daran, wie ein gewisser Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg Ronald Schill mal im ganzen Bundesgebiet Polizisten abgeworben hat. Das hat auch nicht gerade für Freude gesorgt...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Zitat

    Da ich meinen Beruf mag möchte ich nicht gern als ReNoFa bis zur Rente arbeiten!!
    Und das wäre das absehbare Ergebnis einer Entlassung aus dem öD; sonst wäre ich schon weg.

    Hast du denn versucht, entsprechende Bewerbungen an Banken oder Versicherungen zu schreiben? Oder über eine Selbstständigkeit nachgedacht?

    Zitat

    Das erinnert mich daran, wie ein gewisser Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg Ronald Schill mal im ganzen Bundesgebiet Polizisten abgeworben hat. Das hat auch nicht gerade für Freude gesorgt...

    Daran erinnere ich mich auch noch. Guter Mann im Übrigen, der Ronald Schill.

  • [QUOTE]Da ich meinen Beruf mag möchte ich nicht gern als ReNoFa bis zur Rente arbeiten!!
    Und das wäre das absehbare Ergebnis einer Entlassung aus dem öD; sonst wäre ich schon weg.

    Hast du denn versucht, entsprechende Bewerbungen an Banken oder Versicherungen zu schreiben? Oder über eine Selbstständigkeit nachgedacht? QUOTE]

    Für ein zwei Jahre oder wenigstens auf absehbare Zeit wäre es mir fast egal was ich mache, aber ich war vor meiner RPfl-Zeit schon Angestellter beschäftigt. Und das möchte ich auf Dauer nicht wieder haben...
    Selbstständigkeit ist ein Gedanke der mich immer wieder mal beschäftigt (und bestimmt ein eigenes Thema wert).

  • Warum nimmst Du eigentlich nicht einfach Deinen Hut und lässt Dich in Brandenburg einstellen? Gemäß § 23 Abs. 1 Ziff. 4 BeamtStG müsstest Du Deinen Wunsch lediglich in Schriftform Deinem Dienstherren ggü. erklären. Nach spätestens drei Monaten wärst Du ein freier Mann (§ 31 Abs. 2 LBG M-V).

    Teil 1 könnte funktionieren.Teil 2 wird es nicht.Ich gehe davon aus, dass du im Bereich Personal tätig bist, daher wird dir das "Übereinkommen auf ministerieller Ebene" bekannt sein wonach auch nach einer Entlassung aus dem Dienst eines Landes ein anderes Land den ehemaligen Beamten nicht mehr einstellt.Das wurde mir inzwischen von mehreren Oberbehörden bestätigt.Nur leider gibt dies niemand schriftlich zu (Allmacht lässt grüßen).Und scheinbar hat die "Ministerielle Ebene" nicht konkret benannt wie lang der Ex-Beamte sich anderweitig verdingen muss, bis ihn irgendein anderer Herr einstellen wird.Da ich meinen Beruf mag möchte ich nicht gern als ReNoFa bis zur Rente arbeiten!!Und das wäre das absehbare Ergebnis einer Entlassung aus dem öD; sonst wäre ich schon weg.

    So ein Übereinkommen gibt es nicht. Man stellt die Beamten anderer Dienstherren nur nicht ein mit der Folge aus § 22 Abs. 2 BeamtStG (feindliche Übernahme). Insoweit gibt es dazu nix zuzugeben oder auszublenden. Gegen die Einstellung früherer Beamter bestehen hingegen keinerlei Vorbehalte.


  • Die Vorgehensweise ist ja auch irgendwo verständlich - für uns allerdings wieder eine Möglichkeit weniger..


    Warum ist dies verständlich? :(

    Hintergrund eines Bundeslandwechsels dürfte meist nicht sein, dass ein BL einem anderen einen Rechtspfleger "wegschnappt" (was bei einem herausragenden Beamten denkbar scheint), sondern dass jemand von sich aus aufgrund familiärer Gründe wechseln möchte.

    Verständlich in der Hinsicht, dass ein BL in meine Ausbildung investiert hat und mich nich einfach so mit wehenden Fahne ziehen lassen will..


  • Die Vorgehensweise ist ja auch irgendwo verständlich - für uns allerdings wieder eine Möglichkeit weniger..


    Warum ist dies verständlich? :(

    Hintergrund eines Bundeslandwechsels dürfte meist nicht sein, dass ein BL einem anderen einen Rechtspfleger "wegschnappt" (was bei einem herausragenden Beamten denkbar scheint), sondern dass jemand von sich aus aufgrund familiärer Gründe wechseln möchte.

    Verständlich in der Hinsicht, dass ein BL in meine Ausbildung investiert hat und mich nich einfach so mit wehenden Fahne ziehen lassen will..

    Das Risiko der Ausbildungskosten vermeiden inzwischen doch wohl alle Länder durch die Selbstverpflichtung der Anwärter mindestens fünf Jahre im Land zu bleiben, da sonst Besoldungsrückzahlungen drohen. Wobei wohl jeder bereit währe sich selbst im Gegenzug für eine Freigabe auszulösen.

    Mitwisser: Mir wurde ausdrücklich davon abgeraten zu kündigen, da eben nicht bekannt war ob man mich anschließend einstellen könne. Und bei einer Einstellung als Externer müssten die Mittel aus anderen Haushaltstöpfen kommen, was das unterfangen ebenfalls unter große Fragezeichen stellen würde.

  • :confused: Ist es denn möglich, dass ein Rechtspfleger A 9 gegen einen Rechtspfleger A 10 oder höher getauscht werden kann ?


    Das ist grundsätzlich kein Problem. Es gibt keine Vorschrift, die dagegen spricht. Allerdings wird dem Tausch von Beamten gleicher Besoldungsgruppen leichter zugestimmt, weil hierfür die haushaltärischen Hürden niedriger sind. Nicht selten verzichtet sogar der höher besoldete Kollege auf eine oder mehr Besoldungsgruppen, nur um in den Genuss der Versetzung zu kommen.

  • Guten Tag, Ich beabsichtigte mich von MV nach Berlin versetzen zu lassen. (familiäre Gründe, Familienzusammenführung, da meine Frau in Berlin verbeamtet ist und ich Wochenendpendler bin) Hatte eine Tauschpartnerin gefunden, welche ebenfalls die gleiche Besoldungsgruppe wie ich inne hat. Nun verständigten sich die Ministerien und kamen überein, dass einem Tausch nichts im Wege steht. Als Schlusswortgeberin hatte die Vorsteherin meines Zielamtes das Sagen und erteilte hierbei eine Absage. Ich bin schockiert über diese Tatsache, da dies ohne Angabe von Gründen erfolgte. Meine Frau arbeitet zufällig ebenfalls in Dieser Behörde, aber das kann ja sicher nicht der Grund sein, mich meiner Familie nicht zuführen zu wollen, oder? Hier ist guter Rat teuer, ich bin ratlos. Wie soll ich nun weiterverfahren? Bin Dankbar für alle Ratschläge

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    aus familiären Gründen versuche ich seit mehreren Jahren innerhalb des Bundeslandes (Bundesland mit mehreren OLGs) mich versetzen zu lassen.

    Nunmehr habe ich erneut die vertröstende Mitteilung bekommen, dass meinem Anliegen (dieses Jahr) nicht entsprochen werden könne, man im kommenden Jahr erneut prüfen würde.

    Es ist so, dass ich nunmehr seit fast 6 Jahren Rechtspfleger bin und das Gericht an dem ich bin fast 170 Km von meiner Heimat entfernt ist.

    Jedes Jahr wird mir sinngemäß mitgeteilt, dass in dem anderen OLG Bezirk leider kein Bedarf vorhanden sei und man aus dem Grund meinem Anliegen nicht entsprechen könnte. Das OLG hat mir auf Nachfrage auch mitgeteilt, dass es sich, auch wenn mein Wunsch eine Versetzung innerhalb des Bundeslandes ist, es sich genauso verhält, als wenn ich versuchen würde das Bundesland zu wechseln und ich somit auch auf die Suche nach einem Tauschpartner angewiesen sei. Diese Begründung überzeugt mich irgendwie nicht, insbesondere da meiner Meinung nach wir Landesbeamte sind und mein Dienstherr das Bundesland ist.

    Gleichlautende Information und Einschätzung habe ich auch von befreundeten Richtern bekommen, so dass die Ablehnung wegen des Fehlens eines Tauschpartners so pauschal wohl nicht haltbar sein dürfte (innerhalb des Bundeslandes).

    Im Vertrauen darauf, dass wenn ich die Füße still halte und mich gut führe, meinem Anliegen sicherlich entsprochen werden würde, habe ich diesen Umstand bisher nicht aufgegriffen und die Vertröstungen hingenommen und stets aufs nächste Jahr gewartet.

    Da ich nunmehr auch das ständige vertrösten leid bin, habe ich mich dazu entschlossen, mein OLG um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides zu bitten. Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass eine wirkliche Prüfung nicht erfolgt. Was mich auch daran ärgert ist, dass ich zum Beispiel auf Fortbildungen erfahre, dass an den für mich Interessanten Gerichten Bedarf vorhanden ist, ich gezielt darauf Hinweise, und ich anschließend erfahre, dass zum Beispiel dieses Jahr zwei Anwärter an das Gericht kommen werden.

    Ich verstehe nicht, warum es nicht möglich sein soll, die Rechtspfleger im Bestand, welche Wechseln wollen, zunächst zu berücksichtigen und die Anwärter auf die freiwerdenden Stellen zu verteilen.

    Es ist richtig frustrierend, denn auch unter meinen Kollegen kriege ich immerwieder mit, wie unzufrieden man mit der Personalpolitik ist. Man sieht es ja auch an der Vielzahl von Tauschgesuchen hier im Forum.

    Da ich es mir aber auch nicht mit dem OLG unnötig verscherzen möchte bzw. auch Bedenken habe, dass man dort nicht allzu erfreut sein wird, dass ich die Kurzmitteilung über die erneute Zurückstellung meines Versetzungswunsches nicht einfach wieder hinnehme, wollte ich fragen, ob hier im Forum jemand bereits Erfahrungen diesbezüglich hat oder vielleicht sogar ein passendes Muster, welches ich für mein Anliegen als Grundlage verwenden könnte (gern per PN).

    Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten....

    Viele Grüße

  • Nimm Dir einen guten Fachanwalt für Beamtenrecht. Du hast bisher versucht das OLG nicht zu verärgern. Die Folge ist, dass sie offensichtlich meinen, mit Dir ein leichtes Spiel zu haben. Wechsel doch einfach mal Deine Taktik. Vielleicht hilft es.

  • ...
    Es ist so, dass ich nunmehr seit fast 6 Jahren Rechtspfleger bin und das Gericht an dem ich bin fast 170 Km von meiner Heimat entfernt ist. ...


    In Bezug auf die Verbeamtung auf Lebenszeit ist das ein verdammt kurzer Lebensabschnitt.

    Die Versetzung eines Beamten folgt in erster Linie dienstlichen Interessen. Ein Beamter hat dort Dienst zu leisten, wo er gebraucht wird. Das sollte erst einmal jedem Beamten klar sein. Dass der Heimatort zu weit vom Dienstort entfernt ist, ist für sich allein übrigens kein sehr schwerwiegendes Argument, denn ein Umzug in die Nähe der Arbeitsstelle löst dieses Problem ebenso.

    Allerdings handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. § 40 VwVfG). Und der Beamte hat bei einem Antrag auf Versetzung einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Mit anderen Worten, die Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar. Lass es Dir schriftlich geben und schau erstmal, wie die Ablehnung begründet wird. Man sollte nicht glauben wie groß Unterschiede zwischen mündlichen und schriftlichen Begründungen sein können.

  • :D
    Nächstes Jahr feiert mein Versetzungsgesuch zum Wohnortgericht 20-Jähriges...

    Leider scheitert meine Versetzung regelmäßig an Artikel 6 Grundgesetz iVm mit der Heirats- und Gebärfreude der Kolleginnen.
    Daran hat auch eine Petition zum Landtag nichts geändert.
    Ärgerlich nur, dass ich damals vom OLG bezüglich der Versetzungschancen bewußt belogen wurde, sonst wäre ich sicher nicht Rechtspfleger und Ihr hättet einen Deppen weniger im Forum...;)

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)

  • Wie, eine Petition zum Landtag hätte die Kolleginnen von der Gebärfreudigkeit abbringen sollen? Ich vermute, das klappt nicht mal in Bayern. ;)

    Im Ernst: Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist wirklich die absolute Ausnahme, nicht die Regel. Daran hängen nun einmal viele rechtliche Fragen. Und auch ein Wechsel von einem OLG zum andern (im selben Bundesland gelegenen) ist mindestens schwierig. Darüber sind sich nur leider die wenigsten 18-jährigen im Klaren, wenn sie sich zum Rechtspfleger berufen fühlen und dann bundesweit die OLGs abklappern, um "erst mal" irgendwo genommen zu werden. Aus "erst mal" wird "auf Lebenszeit", im Zweifel dort, wo der Dienstherr dich grad haben will.

    Ein Wechsel von der StA in die OGB wiederum scheitert zumeist an fehlenden Tauschwilligen. Auch mir würde es schwerfallen, zur StA zu wechseln, mir würde das breite Spektrum an Einsatzmöglichkeiten im Allgemeinen (und meine ZVG-Akten im Besonderen) wohl sehr fehlen. 20 Jahre wider Willen zu bleiben, und das sogar noch als Personalrat, das freilich verlangt schon Stehvermögen. Kommen wirklich so selten "Frischlinge" direkt vom Studium zu Eurer StA, dass die grade ausreichen, die Ausfälle auszugleichen? Bei den Gerichten werden die Frauen doch auch (gelegentlich) schwanger ...

  • Wer derzeit an einen anderen Ort wechseln will und nicht auf den Rechtspflegerberuf fixiert ist, sollte sich mal die Angebote des BAMF anschauen. Soweit ich weiss sollen da jetzt/in naher Zukunft recht viele Stellen für den gehobenen Dienst mit Verbeamtung vakant sein.
    Interessant gerade für die Kollegen beispielsweise aus BaWü, die man derzeit nicht gehen lassen will. :teufel:

    Gruß
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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