Also mir wurde zu dieser Problematik durch meine Geschäftsstellenleiterin ausdrücklich erklärt, dass es ein sog. "Gentleman-agreement" zwischen den Personalreferaten aller Bunderländer dahingehend gibt, dass Rechtspfleger, die von ihrem Bundesland keine Freigabeerklärung zu einem Wechsel bekommen, auch nicht auf diese Weise (d. h. Beantragung der Entlassung und Neubewerbung im Zielbundesland) neu eingestellt werden (wohl um zu vermeiden, dass sich die Bundesländer so untereinander die Leute wegschnappen...).Die Vorgehensweise ist ja auch irgendwo verständlich - für uns allerdings wieder eine Möglichkeit weniger..
Warum ist dies verständlich?
Als Anfänger könnte man vermuten, dass jedes Land seine Beamten als die absoluten Super-Duper-Beamten erachtet und schlicht ausschließt, dass ein anderes Land bessere haben könnte.
Naja, als Anfänger vielleicht...