BGH hat entschieden: Veröffentlichung im Internet ist ausreichend für Anhörung nach § 300 InsO!
Also sei mir nicht böse, aber das ist doch seit einigen Posts bekannt. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Anhörung per Beschluss gemacht und als solcher veröffentlicht werden muss oder ob ein "Schreiben" reicht und dieses veröffentlicht wird.
Ein paar Posts rückwärts kann man schon lesen, finde ich!