Es gibt natürlich noch eine ganz einfache Lösung:
Maschinelles Grundbuch schließen, Loseblattgrundbuch anlegen und dort dann die Rechtsänderung vollziehen.
Es gibt natürlich noch eine ganz einfache Lösung:
Maschinelles Grundbuch schließen, Loseblattgrundbuch anlegen und dort dann die Rechtsänderung vollziehen.
Das dann wieder nach SolumSTAR umzuschreiben wäre und hoppla, da war es wieder, das Problem...
Das dann wieder nach SolumSTAR umzuschreiben wäre und hoppla, da war es wieder, das Problem...
Dann wird's halt eingescannt.
Ein Teufelskreis
Und wieder arbeiten wir mit "Paint"
Und beim nächsten Verkauf mit einem "unschreiblichen" Namen des Erwerbers wird das Ganze dann wiederholt - oder auch bei der Übergabe gegen Nießbrauch und/oder Vormerkung für den jetzigen Erwerber - etc. pp.
Im Übrigen war meine "Lösung" aber durchaus ernst gemeint. Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Namen richtig zu schreiben, dann muss sie auch wahrgenommen werden.
Es dürfte wohl offen sein, ob der Grundbuchsenat des OLG dieselbe Ansicht vertritt wie die IT-Stelle des OLG. Im übrigen ist die Bemerkung eine Frechheit.
Was will man von dort auch schon groß erwarten?
Zunächst wurde in grundbuchrechtlicher Ahnungslosigkeit vehement abgestritten, dass es überhaupt Probleme geben könnte (technisch sei alles beherrschbar und die Leute bei den Grundbuchämtern sollen sich nicht so anstellen), und jetzt, wo die Probleme da sind, werden sie kleingeredet und mit Hinweisen verbunden, dass zur Umgehung dieser Probleme am Besten das geltende Recht zu missachten sei.
Was will man von dort auch schon groß erwarten?
Zunächst wurde in grundbuchrechtlicher Ahnungslosigkeit vehement abgestritten, dass es überhaupt Probleme geben könnte (technisch sei alles beherrschbar und die Leute bei den Grundbuchämtern sollen sich nicht so anstellen), und jetzt, wo die Probleme da sind, werden sie kleingeredet und mit Hinweisen verbunden, dass zur Umgehung dieser Probleme am Besten das geltende Recht zu missachten sei.
Das ist jetzt noch halb so wild.
Da wir ja hier das eingescannte bzw. das Bildergrundbuch (auch die neuen Blätter sind nur Bilder!) haben, kann man da auch alles reinmalen was man möchte, man kann das GB also durchaus old-school, wenn auch als Computerbilddatei weiterführen.
Das wird m.E. erst ein echtes Problem beim echten Datenbankgrundbuch!
Da wird es nicht mehr so leicht sein sich über die EDV-Konventionen hinwegzusetzen und seine Rechtsauffassungen und Vorstellungen vom "richtigen" Grundbuch umzusetzen.
Dann gibt es wahrscheinlich künftig einen gutgläubigen Erwerb aufgrund eines "erahnten" Grundbuchinhalts.
Auch mal was Neues.
Wahnsinn, vor fast 45 Jahren ist der erste Mensch auf dem Mond gelandet und wir müssen uns heute im Grundbuch mit solchen technischen Problemen rumärgern!
Aber warum auch nicht.
Vielleicht wird es ja auch möglich, sich zukünftig die Mandeln rektal entfernen zu lassen.
Ich bin auch dafür, dass unica.donna irgendwie den Grundbuchsenat in die Sache mit reinzieht - und da das Bbg. Solum gerade mal wieder total spinnt, kann sie ja schon mal (und vorsichtshalber) alles in Word vorschreiben.
Kann man nicht mit der "Akzent"-Taste den Akzent hinter den Buchstaben setzen?
"c´"
Sieht natürlich nicht so toll aus aber so kann der Leser vielleicht erahnen, was gemeint ist.
Nachtrag:
Oder besser:
Man schreibt erst den Namen mit normalem "c" und gibt diesen Baustein ins GB. Danach öffnet man einen Freitext-Baustein und gibt damit nur den Akzent (ohne Buchstaben) "´" an der Stelle des eben eingefügten Bausteins ins GB und verschiebt den Akzent dann an die richtige Stelle.
Ja, klar, das mit dem s´ oder c´ wäre das kleinste Problem.
Mir geht es ja vielmehr um solche Buchstaben die ich hier oder auch in Word ganz bequem mit den Tastenkombinationen des ascii- und ansi-codes einfügen kann wie zB. die Buchstaben š oder Ø (man sieht, ich habe mich mit der Materie wirklich auseinander gesetzt ) oder wenn irgendwelche Doppelpünktchen und Wellen über den Buchstaben stehen.
Das wird m.E. erst ein echtes Problem beim echten Datenbankgrundbuch!
Da wird es nicht mehr so leicht sein sich über die EDV-Konventionen hinwegzusetzen und seine Rechtsauffassungen und Vorstellungen vom "richtigen" Grundbuch umzusetzen.
Das ist zur Zeit tatsächlich ein Thema ...
Der Vergleich mit der Mondlandung hinkt evtl. insofern, als angeblich in einem heutigen Kleinwagen mehr Technik und Elektronik drinsteckt als in der damaligen Mondrakete. Gut möglich, dass manches Projekt eher an einem Zuviel an Technik scheitert, wer weiß es?
Gegen den Beschluss des LG Bückeburg ließe sich einwenden, dass die Verwendung der Ligatur "ß" dann wohl verboten und die der Umlaute ä, ö und ü zumindest fragwürdig wäre (und das ausgerechnet bei dem LG!), denn im normalen Alphabet tauchen diese Sonderzeichen aus gewissen Gründen nicht auf.
Wahnsinn, vor fast 45 Jahren ist der erste Mensch auf dem Mond gelandet und wir müssen uns heute im Grundbuch mit solchen technischen Problemen rumärgern!
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Ja, stimmt, mich ärgert das wirklich! Denn manch ein Erwerber kann ja nichts dafür! Und wenn ich "Luiša" heißen würde, würde ich meinen Namen im Grundbuch auch so geschrieben haben wollen !
Ansonsten ist es mit wirklich fast peinlich, welche Diskussionen meine Frage hier ausgelöst hat!
Trotzdem Danke an alle für die mehr oder minder konstruktuiven Vorschläge!
Eure Luiša
Wahnsinn, vor fast 45 Jahren ist der erste Mensch auf dem Mond gelandet und wir müssen uns heute im Grundbuch mit solchen technischen Problemen rumärgern!
Aber warum auch nicht.
Vielleicht wird es ja auch möglich, sich zukünftig die Mandeln rektal entfernen zu lassen.
Die Mondlandung war auch erst auf Grundlage handfester deutscher (V2) Ingenieurskunst möglich.
Die Programmierer hatten damit noch nicht viel zu tun
Und wegen der rektalen Mandelentfernung....., also wer das mag....
Ansonsten ist es mit wirklich fast peinlich, welche Diskussionen meine Frage hier ausgelöst hat!
DIR sollte das weniger peinlich sein, finde ich ...
Danke!
Das wird m.E. erst ein echtes Problem beim echten Datenbankgrundbuch!
Da wird es nicht mehr so leicht sein sich über die EDV-Konventionen hinwegzusetzen und seine Rechtsauffassungen und Vorstellungen vom "richtigen" Grundbuch umzusetzen.Das ist zur Zeit tatsächlich ein Thema ...
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Dann könnt Ihr Euch ja schon mal überlegen, wie Ihr das mit der Wiedergabe des türkischen Buchstabens “ι“ und beim isländischen Buchstaben “ð“ macht….;)
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