M.E. kann die Aufhebung eines Termins nicht wieder aufgehoben werden mit der Folge, dass der Termin durchgeführt werden kann. Vermutlich sieht das LG das genauso und hat deswegen nichts zum Termin gesagt. Ferner wurde nicht der Beschluss aufgehoben, sondern nur die Anordnung der einstweiligen Einstellung. Die Aufhebung des Termins wurde nicht aufgehoben.
Leider finde ich den genannten BGH-Beschluss nicht, ich meine aber, mich erinnern zu können.