Guten Abend!
Ich habe einen Antrag einer Ergänzungspflegerin vor mir, wo sie einen Stundensatz iHv 90 € für 53 Std. ansetzt. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsanwältin, wo aber nicht die Berufsmäßigkeit festgestellt wurde. Neben dem Stundensatz möchte sie noch ihre entstandenen Auslagen (Kopien, Fahrtkosten, usw.) vergütet haben.
Die Vergütung soll aus dem Mündelvermögen festgesetzt werden (Mündet hat 130.000 €), bzw. sie möchte ermächtigt werden sich daraus zu befriedigen.
Den hohen Stundensatz rechtfertigt sie mit einem hohen Arbeitsaufwand und schwierigen Aufgaben (Erbauseinandersetzung mit mehreren Immobilien). Geht ein so hoher Stundensatz? Und dann daneben noch die Auslagenentschädigung?