Mein Direx hat mir leicht genervt erklärt ich soll nach Rechtsprechung suchen.
Wenn er Dir schon Vorgaben machen möchte, kann er die Sache doch gleich selbst bearbeiten. Dürfte nach § 8 Abs. 1 RpflG kein Problem sein.
Ansonsten wie die Vorredner: Wenn die Vss. vorliegen, liegen sie vor und es ist zu bewilligen. So was nennt sich Rechtsstaat, und der hilft auch dann, wenn der, der seine Vorzüge in Anspruch nimmt, sonst gegen diesen Staat ankämpft.