Hallo,
ich habe hier ein GB, in Abt. II ist ein Nacherbenvermerk für die gesetzlichen Erben des Erblassers eingetragen. Habe nun ins Testament geschaut und dort wurde die Nacherbfolge nur für den Fall der Wiederverheiratung der Vorerbin angeordnet. Die Vorerbin ist mittlerweile gestorben und hatte nicht erneut geheiratet.
D. h. doch dann, dass der Nacherbenvermerk gegenstandslos ist, weil Nacherbfolge nicht mehr eintreten kann.
Brauche ich dann trotzdem noch Antrag, Bewilligung o. ä. oder kann ich einfach von Amts wegen oder aufgrund Unrichtigkeitsnachweis löschen?
Bin nicht sicher, ob ich jetzt einfach - wie eingereicht - Sterbeurkunde und Erbschein nach der Vorerbin ausreichen lasse als Unrichtigkeitsnachweis. Oder muss ich mir noch nachweisen lassen, dass die Vorerbin nicht noch ein weiteres Mal geheiratet hat?
Diese Info habe ich nämlich jetzt nur aus dem damaligen Erbscheinsantrag entnommen...
Was meint ihr?