Rechtspflegerlaufbahn wirklich erstrebenswert ?

  • Fang Du erst mal an, nicht weiter verdiente und alteingesessene User des Forums zu verunglimpfen und Deine eigenen überirdischen Fähigkeiten herauszukehren. Wie war das mit der eigenen Nase? :gruebel:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • EUR 900,00 sind zu wenig, um eine Familie zu ernähren. Mag sein. Aber wer mit 18 Jahren schon eine Familie hat, der ist selbst dran Schuld. Im Normalfall braucht es wohl nur ein WG-Zimmer, ein bisschen was für Klamotten und Parties und eventuell etwas Sprit.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Realitätsverlust? Pack dir mal an deine eigene Nase.

    Du hattest behauptet, von dem, was ein Anwärter an Bezügen erhielte, müssten andere eine ganze Familie ernähren.
    Ich gehe davon aus, dass Du mit "ernähren" das Bestreiten des gesamten Lebensunterhalts meinst, wie es auf den Anwärter zutrifft
    - sonst würde keinerlei Vergleichbarkeit bestehen.

    In Berlin liegt der Anwärtergrundbetrag bei 914,75 Euro.
    Unter Hinzurechnung der fürstlichen Jahressonderzahlung von 200,00 Euro ergibt sich unter Zugrundelegung der Steuerklasse I ein durchschnittlicher Nettomonatsbezug von 931,42 Euro. Hiervon günstige 60,00 Euro für die PKV abgerechnet landen wir bei 871,42 Euro monatlich.

    Zum Vergleich die Minimalkonstellation einer Hartz-IV-Familie, zu der eine Minderlöhnerfamilie aufgestockt würde:
    Volljähriges Familienoberhaupt mit Kind unter 6 Jahren.

    382,00 Euro für das Familienoberhaupt + 137, 52 Alleinerziehendenzuschlag, 224,00 Euro für das Kind, 456,00 Euro Richtwert max. Wohnkostenübernahme = 1.199,52 Euro.
    Und das ist, wie gesagt, die Minimalkostellation!

    Daran, dass die Differenz über 300,- Euro beträgt, sollte deutlich werden, dass Deine Behauptung aus der Luft gegriffen ist.

    Auch in anderen Bundesländern dürften die Anwärterbezüge sich nicht in Dimensionen bewegen, die einen Gleichlauf zum Existenzminimum einer Familie darstellen würden.

    gT

  • Zitat

    Sind bei der Berechnung des Anwärtereinkommens der Familienzuschlag und das Kindergeld berücksichtigt worden ?

    Wir diskutieren über diesen einen Satz in #8: "Mensch, gerade mit dem was wir als Anwärter bekommen muss manch anderer eine ganze Familie ernähren." papabaer ging also von dem normalen Anwärtergehalt ohne Zuschläge aus. Durch #23 konnte dieser Satz somit als Unsinn entlarvt werden.

    Zitat

    [..] nicht weiter verdiente und alteingesessene User des Forums [..]

    Freudsche Fehlleistung?


  • ................landen wir bei 871,42 Euro monatlich.

    Sind bei der Berechnung des Anwärtereinkommens der Familienzuschlag und das Kindergeld berücksichtigt worden ?

    Meinst Du den Familienzuschlag und das Kindergeld für unverheiratete, kinderlose Singleanwärter?
    Ja, ist in voller Höhe berücksichtigt worden.

  • Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass hier Dinge miteinander verglichen werden, die wie Äpfel und Birnen nicht vergleichbar sind. Weder Hartz4 noch Arbeitseinkommen an der Existenzgrenze können mit Anwärterbezügen messen. So wie ich es es sehe, heißt der Thread "vor dem Studium". Dann denkt doch mal über "Bafög" nach. Dagegen sind die Anwärterbezüge gerade fürstlich. Über die gesamten 3,5 Jahre bis zum Examen ist es ein monatlicher Vorteil von ca. 300 €, ohne dass ich den Darlehensteil berücksichtige. Mit dem Darlehen sind es ca. 25.000 €, die der Rechtspflegeranwärter mehr hat als der Student an einer Universität. Wenn ich dazu noch ein halbes Jahr A 9 hinzurechne, lande ich bei 35.000 €. A 9 scheint mir deshalb gar nicht so wenig zu sein, verglichen mit dem Einkommen eines gleichwertigen Universitätsstudiums.

  • :D
    Leute, kommt mal runter von Eurem Pegel !
    In diesem thread gehts doch nicht um die Frage, ob Anwärterbezüge oder die überall im ö.D. übliche Ausbildungsvergütung angemessen sind.
    Die Höhe von Anwärterbezügen/Ausbildungsvergütungen kann doch nicht ausschlaggebend für die Berufswahl und somit Lebensplanung eines Abiturienten sein !
    Im übrigen gibts für Abiturienten auch außerhalb des Vollstudiums noch Alternativen, wo auch in der Ausbildung schon Geld verdient wird:
    Duales Studium, Ausbildung bei Banken, Versicherungen, Krankenkassen, in technischen Berufen u.s.w..
    Die späteren Verdienstmöglichkeiten sind dort ebenfalls nicht schlecht, die Aufstiegchancen eher besser.
    Im übrigen ist man dort dem Arbeitgeber nicht so ausgeliefert wie als Landesbeamter.
    Zweck des threads war nicht, mal wieder auf bestimmte Berufsgruppen einzudreschen, sondern Schulabgängern, die teilweise eine völlig falsche Vorstellung vom ö.D. haben, Insider-Infos zu liefern. Entscheiden müssen sie selber.

  • Ich verstehe gar nicht direkt, wo das Problem denn jetzt ist.

    Leistungsträger, darunter meist männliche Kollegen wg. fehlender Elternzeit, schaffens in der Rechtspflegerlaufbahn oftmals weit nach oben, einige sogar in den höheren Justizdienst - natürlich dann nur mit Verwaltungstätigkeit. Einige bleiben auch pappen und kommen nicht für weitere Beförderungen in Betracht, weil sie einfach nicht gut genug sind.

    Wer damit nicht zurecht kommt - das ist eben so. Das gabs auch schon vor 20 Jahren, vor 10 Jahren und gibts oh Wunder heute noch.

    Nur, dass der Status des Beamten eben den Vorteil bietet, dass die Leistungsschwächeren unter uns Rechtspflegern - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - nicht vor die Tür gesetzt werden. Ich vermute, dass diejenigen, die im Eingangsamt ihre ganze Laufbahn über stecken bleiben, auch in der "freien Wirtschaft" ihre Probleme hätten.

    Eigentlich gibt es gar keinen Grund diesen Beruf madig zu machen.

  • Ich verstehe gar nicht direkt, wo das Problem denn jetzt ist.

    Leistungsträger, darunter meist männliche Kollegen wg. fehlender Elternzeit, schaffens in der Rechtspflegerlaufbahn oftmals weit nach oben, einige sogar in den höheren Justizdienst - natürlich dann nur mit Verwaltungstätigkeit. Einige bleiben auch pappen und kommen nicht für weitere Beförderungen in Betracht, weil sie einfach nicht gut genug sind.

    Wer damit nicht zurecht kommt - das ist eben so. Das gabs auch schon vor 20 Jahren, vor 10 Jahren und gibts oh Wunder heute noch.

    Nur, dass der Status des Beamten eben den Vorteil bietet, dass die Leistungsschwächeren unter uns Rechtspflegern - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - nicht vor die Tür gesetzt werden. Ich vermute, dass diejenigen, die im Eingangsamt ihre ganze Laufbahn über stecken bleiben, auch in der "freien Wirtschaft" ihre Probleme hätten.

    Eigentlich gibt es gar keinen Grund diesen Beruf madig zu machen.


    Seit wann erfolgt eine Beförderung nach Leistung? Allerdings ist es auch eine Leistung, dem Chef möglichst tief in den Arsch zu krauchen!


  • Seit wann erfolgt eine Beförderung nach Leistung? Allerdings ist es auch eine Leistung, dem Chef möglichst tief in den Arsch zu krauchen!


    Was bleibt einem denn auch anderes übrig, wenn man nur "Durchschnittsrechtspfleger" ist... :teufel:

  • Wie ich in diesem Thread schon geschrieben hatte, die Fragestellung taucht hier ja in schöner Regelmäßigkeit immer wieder auf.

    Früher war halt alles besser, aber man sollte sich vielleicht auf das Jetzt und Hier konzentrieren. Eine allgemeinverbindliche Antwort wird sich aber sicherlich nicht finden lassen, da die Gegebenheiten hinsichtlich Besoldung und Beförderung von Bundesland zu Bundesland abweichen.

    Ich persönlich habe am Finanziellen nichts auszusetzen. Bin als spätberufener volljuristischer Quereinsteiger A9, aber in höherer Stufe, da hier nach Lebensalter besoldet wird. Daneben mache ich Zustellungen, was sich finanziell durchaus erheblich auswirkt, wenn ich das (intern vorgegebene) Limit für die monatliche Anzahl der Zustellungen ausschöpfe.

    Die Beispiele mit der Fließbandarbeit und der Aldi-Kassiererin einmal beiseite gelassen, wenn man mehr Geld verdienen will, kann man - das wurde hier in früheren Threads zum Thema schon erwähnt - besser in den kommunalen Dienst gehen. Erhebliche Mehreinkünfte gibt es auch bei der Polizei: ich hatte im Zusammenhang mit PKH/VKH schon Gehaltsabrechnungen von Polizeibeamten in der Hand, die erhebliche Zuschläge für Feiertags-, Nacht- und Schichtdienst usw. erhalten. Die Frage ist aber doch: will man das haben? Die Frage ist aber doch: will man das unbedingt haben? Wer zur Polizei geht, hat meine Hochachtung verdient, auf der anderen Seite stellt sich natürlich die Frage, ob das so erstrebenswert ist, sich für irgendwelche Zulagen zum Beispiel nachts im Streifendienst bestenfalls anprollen zu lassen.

    Und auch was den Vergleich zur freien Wirtschaft angeht, stehen wir sicherlich nicht so schlecht da. Vielleicht kann man da mehr verdienen, die Frage ist aber, ob die sonstigen Gegebenheiten vergleichbar sind. Ich finde zum Beispiel die Gleitzeit super: Wenn ich keinen Bock mehr habe oder irgendwelche Dinge zu erledigen habe, kann ich montags - donnerstags um 15.00 Uhr und freitags um 13.30 Uhr gehen. Dafür bleibe ich dann halt mal an anderen Tagen länger, manchmal überkommt es einen ja, dass man denkt, "jetzt werden richtig Akten weggehauen".

    Letztlich sollte man eben auch im Auge behalten, dass man mit der Entscheidung für die Rpfl.-Tätigkeit sich für die aus der sachlichen Unabhängigkeit resultierende Freiheit entscheidet, dass man zwar zu bestimmten Zeiten im Gericht anwesend sein muss, aber inhaltlich frei ist. Wer das nicht haben will, kann sich ja auch bei der Kommune, dem Finanzamt oder der Polizei bewerben.

  • Zitat

    Leistungsträger, darunter meist männliche Kollegen wg. fehlender Elternzeit, schaffens in der Rechtspflegerlaufbahn oftmals weit nach oben, einige sogar in den höheren Justizdienst - natürlich dann nur mit Verwaltungstätigkeit. Einige bleiben auch pappen und kommen nicht für weitere Beförderungen in Betracht, weil sie einfach nicht gut genug sind.

    In der Rechtspflegerlaufbahn gibt es kein "weit nach oben". Dass Rechtspfleger in den höheren Dienst kommen ist eine absolute Seltenheit, fast ein Kuriosum. Aber als Rechtspflegeranwärter habe darf man noch seine Träume haben.

    Zitat

    Was bleibt einem denn auch anderes übrig, wenn man nur "Durchschnittsrechtspfleger" ist... :teufel:

    Einsicht ist oft der erste Schritt zur Besserung.

  • Warum hast Du es nötig, immer zu betonen, für wie überdurchschnittlich Du Dich hältst?

    Es gibt hier einige wirklich überdurchschnittlich kluge Köpfe im Forum. Merkwürdigerweise preisen die sich nicht den ganzen Tag selbst an, sondern beschränken sich auf konstruktive sachliche Beiträge. Wäre schön, wenn Du das auch so machen könntest.

    Vielleicht profitiert dann auch so mancher Durchschnittsrechtspflegern von Deiner profunden Rechtskenntnis.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Man muss auch als Rechtspfleger sein Licht nicht unter den Scheffel stellen. Dies ist vielmehr oft sogar ein Zeichen von Unsicherheit und Unentschlossenheit - eines der Grundübel der Rechtspflegerschaft überhaupt. Dass es kluge Köpfe im Forum gibt (Cromwell oder Steinkauz z.B.) bezweifle ich nicht. Allerdings trennt sich die Spreu doch recht schnell vom Weizen. Vielen mangelt es am Systemverständnis des Rechts. Anstatt am Gesetz zu arbeiten ("das Recht zu hacken", frei nach Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth) kommen allzuoft traurige Gestalten mit ihren uralten BGH Entscheidungen an, die gar nicht zum Thema passen (oder zu einem geänderten Gesetz ergangen sind) und werfen dadurch "Nebelbomben", die den anderen Interessierten den Blick aufs Gesetz verstellen. Manchmal reagieren die Entlarvten dann auch regelrecht aggressiv, was ich als an der Sache selbst Interessierter überhaupt nicht nachvollziehen kann.

  • ?.......Dass manche Kollegen sich diesem nicht als würdig erweisen ist eine andere Frage und braucht hier nicht erörtert zu werden.......

    Dass es keine Instanz gibt, die das "Würdigerweisen" konstatiert resp. insofern Gradmesser festgelegt hat, ist Fakt.Es soll ältere Kollegen geben, die jüngeren Kollegen falsche Ratschläge erteilen, die sich disziplinarisch negativ auswirken.....Alle machen Fehler

  • ?.......Dass manche Kollegen sich diesem nicht als würdig erweisen ist eine andere Frage und braucht hier nicht erörtert zu werden.......

    Dass es keine Instanz gibt, die das "Würdigerweisen" konstatiert resp. insofern Gradmesser festgelegt hat, ist Fakt.

    Nein, denn jetzt gibt es sie endlich : nanotransfigurator !:D

  • Zitat

    Was bleibt einem denn auch anderes übrig, wenn man nur "Durchschnittsrechtspfleger" ist... :teufel:

    Einsicht ist oft der erste Schritt zur Besserung.


    Also dann bitte sofort anfangen! Einige lernen es nämlich nie und andere noch später!


    Nein, denn jetzt gibt es sie endlich : nanotransfigurator !:D

    :wechlach:

  • Zitat

    Dann fang mal sofort an! Einige lernen es nämlich nie und andere noch später!

    Ach 13... ich finde es ja immer nett, wie du meine beiläufigen Kommentare zu kontern versuchst aber meinst du nicht, dass du ihnen damit eine Bedeutung zumisst, die sie gar nicht haben? Es wäre schön, wenn du die Energie, die du dafür aufwendest, hier große Reden zu schwingen, lieber in einen rechtlichen Diskurs investieren würdest. Oder in andere Nebensächlichkeiten, beispielsweise einer Überprüfung deiner Signatur hinsichtlich § 124 OWiG. Ich habe nichts gegen dich, aber manchmal muten deine Seitenhiebe doch reichlich komisch an.

  • ...um mal wieder auf das Thema zurückzukommen ;)... Warum sollen nur Frauen die Vorteile eines Berufes im Öffentlichen Dienst nutzen können?! Selbst Männer nutzen beispielsweise die Elternzeit, ohne davor bange zu sein, danach auf der Straße sitzen zu müssen, der Öffentliche Dienst machts möglich. Also ich bereue meine Berufswahl jedenfalls nicht und hinsichtlich Aufstiegschancen ist jeder seines Glückes bekanntlicherweise selbst der Schmied. Und sind wir mal ehrlich: Geld kann man nie genug haben und verdient haben wir sowieso alle immer mehr. Das nützt wiederum alles nichts, wenn man nicht das Glück dieser Welt erfährt, das man sich mit Geld nicht kaufen kann und dafür wie gesagt bietet der Job die besten Bedingungen, um solch ein Glück auch genießen zu können! *sentimentalwerd* Das war das Wort zum Sonntag...

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