Aber gerade weil wir Beamte doch die "Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz der Arbeitskraft" haben - und wir ja schließlich alle gute Beamte sind - sollte man doch davon ausgehen, dass der Beamte natürlich geprüft hat, ob es andere Möglichkeiten gäbe und nur, wenn es gar nicht anders geht, sich Kind-krank meldet. Da der Dienstherr eh nicht prüfen kann, ob nicht vielleicht doch ne Oma oder nen Opa zur Verfügung gestanden hätten, kann man sich diese Abfrage doch eigentlich auch sparen und seinen Beamten mal ein wenig Vertrauen entgegen bringen. Das hat m. E. auch was mit Wertschätzung zu tun.
Aber ich verstehe auch die Argumente, warum die Abfrage zu erfolgen hat. Auch wenn ich es übertrieben finde...
Dem Beamten durch einfache Erklärung die Situation abnehmen, ist Vertrauen genug. Nach hiesigen Vorschriften kann der Dienstherr auch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Nicht etwa für die Krankheit ansich, sondern für die Erforderlichkeit der Aufsicht durch eben diesen Beamten im Zusammenhang mit der Krankheit.