OK um jetzt mal klarheit (für mich) zu schaffen;)
Handelt es sich bei den 12.300,-€, um einen Betrag, der unterhalb des Meistgebots liegt?
Wäre ein Problem, denn dann kommt es tatsächlich auf die Verzinsung und ihr Ende an.
Generell: Würde nicht sagen, dass dann die Hinterlegung insgesamt unwirksam ist.
Er hat zwar die Annahme von 12.500,-€ zur Hinterlegung beantragt, aber nur bei 12.300,-€ die Hinterlegung bewirkt
=> 12.300,-€ sind hinterlegt! (unter Verzicht auf das Rücknahmerecht)
In den Teilungsplan kommt in jedem Fall das Bargebot + Zinsen aus dem Meistgebot für die Zeit bis zur Hinterlegung
+ Zinsen aus: Meistgebot minus 12.300,-€