Filmaufnahmen

  • Hallo in die Runde,

    an unserem Gericht sollen Filmaufnahmen für eine Reportage gemacht werden. Inwieweit ist jeder Mitarbeiter "verpflichtet" sich filmen zu lassen? Es geht nicht um Großeinstellungen, sondern z.B. um das Filmen eines Gerichtsflures, auf dem gerade ein Mitarbeiter entlang läuft. Muss er das dulden?

    Grüße
    Susa

  • Ich denke schon. Die Aufnahmen erfolgen sicherlich mit Genehmigung des Behördenleiters und dienen dazu, durch eine Reportage das Verständnis des Bürgers für die Tätigkeit der Justiz zu wecken und zu fördern (Öffentlichkeitsarbeit, Bürgernähe usw. usf.). Dieses Ziel dürfte wohl Vorrang haben vor dem möglichen Interesse einzelner Mitarbeiter, noch nichtmal am Rande eines Bildes aufzutauchen. Ich frage mich, was daran so schlimm wäre. Muss man sich dafür schämen, bei Gericht zu arbeiten? Wer so empfindlich ist, dass er das nicht möchte, kann sich ja an dem Tag der Aufnahme Urlaub nehmen.

  • Muss man sich dafür schämen, bei Gericht zu arbeiten? Wer so empfindlich ist, dass er das nicht möchte, kann sich ja an dem Tag der Aufnahme Urlaub nehmen.

    Dafür schämen muss man sich sicherlich nicht, aber ich kann durchaus verstehen, dass jemand nicht gefilmt werden möchte, um dann im Fernsehen zu landen. Ich finde das sollte im jeweiligen Einzelfall respektiert werden. Das heißt das Filmteam kann ja bekannt geben, dass es von dann bis dann im Flur XY filmt, damit derjenige, der nicht eingefangen werden möchte in seinem Zimmer verharrt o.ä. Das ist logistisch nicht einmal aufwendig.
    Ich würde also nicht pauschal sagen, dass alles in Ordnung ist, wenn die Behördenleitung genehmigt. Es handelt sich schließlich nicht um ein Konzert oder eine Großveranstaltung, bei der man tatsächlich damit rechnen muss, dass man irgend wo mit auf dem Bild sein kann.

  • Ich denke, die Frage, ob und wie sich jmd. ablichten lassen will, darf man jedem selbst überlassen. Wertungen, wie "empfindlich", sind deplaziert, vor allem wenn diese auf einer wenig begründeteten rechtl. Auffassung beruht.

    1. Der Beh.leiter entscheidet nicht über das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, schon gar nicht über das Recht am eigenen Bild.

    2. Weder Ri.,StAe, noch Polizeibeamte sind im Rahmen der üblichen Tätigkeit rel. Personen der Zeitgeschichte, vgl. OLG Celle, 25.08.2010, 31 Ss 30/10; OLG Celle, 08.08.1984, 13 U 44/84, folglich schon gar nicht der Stino-Rpfl.

    3. Um nicht als Beiwerk, § 23 KunstUrhG gefilmt zu werden, sollte dies direkt dem Aufnehmenden erklärt werden.

    Folglich, Einwilligung oder Unkenntlichmachung.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Letztens ging hier durch die Medien ein Aufruf das sich die Leute melden sollen die im April durch Weimar duch die Filmaufnahmen zu dem neuen Tatort gelaufen sind.
    Man wolle die Fimaufnahmen gern verwenden braucht aber die Zustimmung derer , die dort mitabgelichtet wurden. Ohne Zustimmung müsse man die Leute rauschneiden wobei dann die Aufnahmen nicht mehr so schön seien wie jetzt.

    Daraus folge ich mal das man schon die Zustimmung braucht ehe man im Fernsehen abgelichtet werden darf. Im Zweifelsfall wissen das doch aber die Filmemacher. s.o. Scheint ja ab und zu mal vorzukommen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich sehe immer zu, dat ich da nicht durchs Bild laufe, geht eigentlich ganz gut.

    Und sollte man dich doch filmen: Hüpf hoch, klatsch in die Hände und sing: Pipi Langstrumpf. Die schneiden dat schon raus...:teufel:

  • Bin auch der Ansicht, dass man die Erlaubnis auf jeden Fall einholen muss.
    Jeder darf selbst bestimmen, ob er gefilmt werden will oder nicht. Die Entscheidung ist höchstpersönlich und kann auch kein Behördenleiter übernehmen.
    Und mit "empfindlich" hat das mal gar nichts zu tun!

  • Es ist ja niemand gezwungen, während der Aufnahmen (die Zeiten werden bestimmt bekanntgegeben) über den Flur zu laufen. Sicherlich braucht der Behördenleiter nicht die Zustimmung aller Mitarbeiter einzuholen, um Filmaufnahmen genehmigen zu dürfen. Etwas anderes ist es bei denen, die in Großaufnahme gefilmt oder gar interwiewt werden sollen; das geht sicher nur auf freiwilliger Basis.

  • Es sollte evtl. ein wenig genauer diskutiert werden. Auch der Filmende besitzt natürlich unveräußerliche Grundrechte.
    Die Frage, wo man (Schlafzimmer, Klo ist was anderes als vor dem Eingang zum Gerichtssaal) z. B. filmen darf ist eine ganz andere als die, ob man das so erzeugte Bild dann z. B. in einer Reportage veröffentlichen darf.
    Man stelle sich mal vor, wir dürften nach dem nächsten Aufstieg von Arminia in 12 Monaten kein Foto ohne Einwilligung von den Jungs auf dem Rathausbalkon machen.

  • Entgegen den Ausführungen in #2 braucht sich niemand zu rechtfertigen, wenn er sich auf seine Grundrechte beruft. Es genügt, dass man sich ohne Angaben von Gründen auf sie beruft.

    Genau so sehe ich das auch.


    Und sollte man dich doch filmen: Hüpf hoch, klatsch in die Hände und sing: Pipi Langstrumpf. Die schneiden dat schon raus...:teufel:

    Das Schlimme daran ist, dass ich jetzt "Kopfkino" habe... :wechlach:

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Entgegen den Ausführungen in #2 braucht sich niemand zu rechtfertigen, wenn er sich auf seine Grundrechte beruft. Es genügt, dass man sich ohne Angaben von Gründen auf sie beruft.

    Man muss sich auch nicht rechtfertigen, man bleibt einfach im Zimmer bzw. läuft nicht durch den Aufnahmebereich. Dabei gehe ich davon aus, dass dieser (zeitlich wie örtlich) vorher bekanntgegeben und auch eingehalten wird, d.h. dass die Kameraleute nicht überall herumlaufen und nicht in Zimmer gehen dürfen, in die zu gehen ihnen nicht gestattet wurde.

    Dies sollte sich vorher ohne weiteres organisieren lassen, so dass ich nicht verstehe, wo das Problem liegt.

  • Es sollte evtl. ein wenig genauer diskutiert werden. Auch der Filmende besitzt natürlich unveräußerliche Grundrechte.
    Die Frage, wo man (Schlafzimmer, Klo ist was anderes als vor dem Eingang zum Gerichtssaal) z. B. filmen darf ist eine ganz andere als die, ob man das so erzeugte Bild dann z. B. in einer Reportage veröffentlichen darf.
    Man stelle sich mal vor, wir dürften nach dem nächsten Aufstieg von Arminia in 12 Monaten kein Foto ohne Einwilligung von den Jungs auf dem Rathausbalkon machen.

    Die Frage "Wo", spielt nur bei relativen (und absoluten) Personen der Zeitgeschichte eine Rolle, und genau das sind ! die Jungs von Arminia auf dem Balkon. D.H. diese dürfen im öffentlichen Bereich fotografiert werden, auch ohne Einwilligung.

    Bei allen anderen, insb. dem Rpfl., ist dies unerheblich !, weder Klo noch Gerichtsflur sind ohne Einwilligung erlaubt.

    Und das Gericht ist auch nicht Hollywood, d.h. nicht der MA, sondern die Filmer haben sich nach den Gegebenheiten zu richten.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover


  • Bei allen anderen, insb. dem Rpfl., ist dies unerheblich !, weder Klo noch Gerichtsflur sind ohne Einwilligung erlaubt.

    So generell kann man das nicht sagen, denn das hängt von der Hausordnung ab. Und so soll es Gerichte geben, in welchen z.B. im Foyer und im Flur vor den Gerichtssälen ohne gesonderte Erlaubnis fotografiert und gefilmt werden darf.

    Aber wird das Ganze tatsächlich so heiß gegessen, wie es hier diskutiert wird? In unserem Gericht wurde vor Kurzem auch eine Reportage abgedreht. Mit den beteiligten Bediensteten war alles vorher abgeklärt, auch mit denen, die "nur" durchs Bild liefen. Wo sein Problem?

  • Hallo in die Runde, an unserem Gericht sollen Filmaufnahmen für eine Reportage gemacht werden. Inwieweit ist jeder Mitarbeiter "verpflichtet" sich filmen zu lassen? Es geht nicht um Großeinstellungen, sondern z.B. um das Filmen eines Gerichtsflures, auf dem gerade ein Mitarbeiter entlang läuft. Muss er das dulden? Grüße Susa

    Das klingt nach "verdonnert" vom Direktor. "Wegen der Öffentlichkeitsarbeit" (sind gut fürs Gesicht nach außen, intern... ähem..)

    Zitat von Grisu

    Aber wird das Ganze tatsächlich so heiß gegessen, wie es hier diskutiert wird? In unserem Gericht wurde vor Kurzem auch eine Reportage abgedreht. Mit den beteiligten Bediensteten war alles vorher abgeklärt, auch mit denen, die "nur" durchs Bild liefen. Wo sein Problem?

    Oben, hab ich geschrieben. Hier wurden auch mal Leute GESUCHT, die sich filmen lassen wollten, als die Presse kam. ("Sie brauchen da nur kurz über den Flur und fertig..") Letztlich hat der Dir zwei Geschäftsstellen, die ohnehin beim Friseur waren, reizend überredet....

    MÜSSEN muss aber keiner, nein...

  • Unbestätigten Gerüchten zufolge endet der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht an der Eingangstüre zu einem Gericht. Denn ansonsten würde er sich erst wieder eröffnen, wenn man das Gericht verlässt.

    Das Zitat ist der Hit! :D Leider sind die Gerüchte unbestätigt und so erklärt sich auch manches. ;)

    Auch die Existenz des Wortes "eigentlich".

  • Bei allen anderen, insb. dem Rpfl., ist dies unerheblich !, weder Klo noch Gerichtsflur sind ohne Einwilligung erlaubt.


    Dann vertrittst Du die Meinung, jede Personenaufnahme, bei der keine Einwilligung des Aufgenommenen vorliegt, sei eine unerlaubte Handlung?

  • Entgegen den Ausführungen in #2 braucht sich niemand zu rechtfertigen, wenn er sich auf seine Grundrechte beruft. Es genügt, dass man sich ohne Angaben von Gründen auf sie beruft.

    Man muss sich auch nicht rechtfertigen, man bleibt einfach im Zimmer bzw. läuft nicht durch den Aufnahmebereich. Dabei gehe ich davon aus, dass dieser (zeitlich wie örtlich) vorher bekanntgegeben und auch eingehalten wird, d.h. dass die Kameraleute nicht überall herumlaufen und nicht in Zimmer gehen dürfen, in die zu gehen ihnen nicht gestattet wurde.

    Dies sollte sich vorher ohne weiteres organisieren lassen, so dass ich nicht verstehe, wo das Problem liegt.


    :wechlach::wechlach::wechlach:
    Bei uns wurde einmal ein Spielfilm gedreht, in dem auch meine Zimmertür eine Rolle spielte. Ein Schauspieler wurde gefilmt, wie er aus meinem Zimmer kam. Die Aufnahme war für den Mittag / frühen Nachmittag geplant und wurde dann aber erst am späten Nachmittag so fünfmal am Stück gedreht. Anschließend (es war so etwa 18:00) bin ich gegangen. Am nächsten Tag wurde ich dann gefragt, wie ich denn gehen konnte, wo doch das Filmteam noch einmal in mein Zimmer musste.....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!