BGH und Übertragung der Zustellungen

  • Ich hab diesen Satz in den letzten Tagen schon mehrmals gelesen, aber verstehen tu ich ihn immer noch nicht :oops:
    In der neuen Entscheidung war aber auch ein Zuschlag für die Personalkosten beantragt und hier hat der BGH ja nun die (betragsmäßige) Festsetzung als Zuschlag im Wortsinne bejaht. Was denn nun?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • nun wird grad geltend gemacht:

    0,90 € Porto (Sachkosten)
    1,90 € pauschalierte Personalaufwendungen.

    Dann sind wir bei den berühmten 2,80 €.

    Das Porto wird ohne MwSt. geltend gemacht,
    die Personalkosten mit MwSt.

    Das mag so alles vorbildlich richtig sein oder nicht, keine Ahnung,
    aber jedenfalls ist mir das in der Beschlussdarstellung
    alles viel zu umständlich.

    (Wieso braucht man eigentlich 0,90 € Porto?
    Eine Seite TH-Anschreiben, eine Seite gerichtlicher Eröffnungsbeschluss
    kann man doch zwanglos zu 0,58 € auf den Weg bringen,
    egal, ich will mich damit eigentlich nicht mehr so recht beschäftigen
    und fände daher einen S und P zusammengefassten Betrag "Zustellungskosten" praktikabel neben der Vergütung und der Auslagenpauschale, worauf es dann komplett die MwSt. gibt und Endsumme, danke.)

  • @TJ

    da hast Du recht, die Diskussion ist müssig, aber Porto ohne MWSt. ? Das Thema hatten wir schon einmal.


    Ja, in der Tat, und wehe der Verwalter würde aufgrund der Vergütungsfestsetzung anschließend die Vorsteuer auch noch aufspalten wollen, obwohl wir sie als Gericht inclusive festgesetzt haben.... ich glaub, dann werf ich die brocken und geh in die Mahnabteilung (was i.Ü. auch einen gewissen Anspruch hat !)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • (Wieso braucht man eigentlich 0,90 € Porto?

    Bei meinem Gericht sind seit Einführung einer neuen Software sämtliche EÖ-Beschlüsse dreiseitig. Ich bemühe mich um die 0,58 €, indem ich die beiden letzten Seite von A3 auf A4 kopiere. Aber der Weisheit letzter Schluss ist das optisch nicht. Sieht einfach blöd aus und wie: "Da musste wohl einer sparen?"

    Mit einer Anpassung der zugestandenen Zustellungskosten vor Ort von 1,50 € brutto ist zeitnah bedauerlicherweise nicht zu rechnen. Was auch immer der BGH so erzählt: :wayne:

    Also sparen wir weiter - am Papier und an Briefmarken. :mad:

  • (Wieso braucht man eigentlich 0,90 € Porto?

    Bei meinem Gericht sind seit Einführung einer neuen Software sämtliche EÖ-Beschlüsse dreiseitig. Ich bemühe mich um die 0,58 €, indem ich die beiden letzten Seite von A3 auf A4 kopiere. Aber der Weisheit letzter Schluss ist das optisch nicht. Sieht einfach blöd aus und wie: "Da musste wohl einer sparen?"

    Mit einer Anpassung der zugestandenen Zustellungskosten vor Ort von 1,50 € brutto ist zeitnah bedauerlicherweise nicht zu rechnen. Was auch immer der BGH so erzählt: :wayne:

    Also sparen wir weiter - am Papier und an Briefmarken. :mad:

    möchte garnicht wissen, was da alles an überflüssigem Zeugs drinsteht :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Es steht dasselbe drin, wie vorher auch. "Man" braucht nur ein bisschen mehr Platz als früher. Verständlich ist das nicht, sieht auch nicht schöner aus. Aber: Wir wollen ja nicht den Preis "Wer macht die schönsten Kopien" gewinnen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass des "man" auch nicht gefällt.

  • Sorry, steh da grad irgendwie auf dem Schlauch, was hat es denn jetzt mit "man" auf sich oder auch nicht ?
    greez
    Def

    Es steht dasselbe drin, wie vorher auch. "Man" braucht nur ein bisschen mehr Platz als früher. Verständlich ist das nicht, sieht auch nicht schöner aus. Aber: Wir wollen ja nicht den Preis "Wer macht die schönsten Kopien" gewinnen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass des "man" auch nicht gefällt.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Weil wir nicht genau wissen, wer dran "schuld" ist, dass "man" mehr Platz braucht: Das Programm oder die Bediener. Den Bedienern gefällt das mit Sicherheit nicht. Aus früheren Diskussionen um die Form von Gutachten und Berichten zwischen Verwaltern und Gericht weiß ich, dass man lieber gern weniger Papier in den Akten hat. Diesem Wunsch kommt wohl das aktuelle Programm (noch nicht?) ganz nach.

    Nach der Umstellung auf das neue Programm gab es noch keine neue Zusammenkunft zwischen Verwaltern und Gericht, so dass noch kein Austausch stattgefunden hat. Wir haben bislang nur den einen oder anderen Punkt gesammelt, was vielleicht noch schicker gemacht werden könnte (Hervorhebung von Terminen im Beschluss durch Wiedereinführung des Fettdrucks, Einzeiligkeit etc).

    Da noch keiner weiß, was los ist, kann ich natürlich auch nicht sagen, wer "man" ist. :D

  • Ich häng mich mal hier dran:

    Macht Ihr Unterschiede zwischen der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und der Zustellung des Terminsbeschlusses für den nachträglichen Prüfungstermin?

    Wir haben bisher immer die Auffassung vertreten, dass der Treuhänder/Insolvenzverwalter bei der Eröffnung auch ohne gerichtlichen Auftrag die Gläubiger zwecks Forderungsanmeldung und die Drittschuldner zwecks Verhinderung unberechtigter und masseschädigender Zahlungen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert.

    Der Personal- und Sachaufwand für die Zustellungen beim Eröffnungsbeschluss dürfte damit unter dem Aufwand für die Zustellung des Beschlusses zur nachträglichen Prüfung liegen, oder??? :gruebel:

    Ich bin mir nun aber nicht mehr sicher, ob man so argumentieren kann. Er macht es zwar, aber er muss es ja nicht.

    Und weiß jemand, wie der BGH auf die 2,80 € kommt?

  • ...Und weiß jemand, wie der BGH auf die 2,80 € kommt?

    Dies ergibt sich, zwar nicht zwingend, aber immerhin aus den Beiträgen 1 -19......

    Ohne jetzt alle Beiträge durchzuschauen: BGH IX ZB 25/11 und IX ZB 162/11, die habe ich für mich als Begründung.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Der BGH bezieht sich zunächst auf seine vorangegangenen Entscheidungen, letztlich aber auf eine Entscheidungsanmerkung von Richter Dr. Graeber (ZInsO4/2007, S. 204ff.). Dort stellt er dar, dass der Sachaufwand einer Zustellung mit 1,00 €, der Personalaufwand mit 1,80 € zu veranschlagen sei. Der Betrag von 2,80 € soll daher nach seiner Ansicht sowohl Sach- als auch Personalaufwand abgelten.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Die bei Graeber zur Ermittlung der 1,80 EUR verwendeten Grunddaten was die Kosten angeht und die hieraus gemachten Schlussfolgerungen, sind, vorsichtig formuliert, kritisch zu hinterfragen. Es fehlen Kostenblöcke.

    Der Zeitansatz hingegen ist nachvollziehbar.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Habe mir jetzt auch die Anmerkung von Dr. Graeber durchgelesen:

    Die durch die Zustellung entstandenen Personalkosten wurden hier mit 1,75 € bzw. 1,80 € (wegen Haftungsrisiko) ermittelt. Dabei geht Dr. Graeber davon aus, dass die vollständige Abarbeitung einer Zustellung 5 Minuten dauert und damit 12 Zustellungen in einer Stunde abgearbeitet werden können (Fertigung von Ablichtungen, Anschreiben an Gl., Schriftstücke in Umschlag stecken, frankieren, Notiz über Ausführung der Arbeit, Gang zur Post, Bestätigungsvermerk für Gericht anfertigen und absenden).

    Die Frage ist jetzt, ob dem Verwalter/Treuhänder ein ins Gewicht fallender Mehraufwand angefallen ist? Bei der Eröffnung würde er die Gläubiger doch auch ohne gerichtlichen Auftrag zwecks Forderungsanmeldung und Mitteilung des Aktenzeichens anschreiben.

  • Die Frage ist jetzt, ob dem Verwalter/Treuhänder ein ins Gewicht fallender Mehraufwand angefallen ist? Bei der Eröffnung würde er die Gläubiger doch auch ohne gerichtlichen Auftrag zwecks Forderungsanmeldung und Mitteilung des Aktenzeichens anschreiben.

    Warum sollte ein IV/TH die Gläubiger anschreiben, wenn er zur Zustellung nicht beauftragt worden ist ?

    Entsprechend ist der Mehraufwand, die Tätigkeit, die er aufgrund der Delegierung durchführt. Auf "ins Gewicht fallend" kommt es nicht an, weil, wie der BGH es so schön umscheibt:

    Deshalb kann die Vergütung auch dann, wenn der Aufwand nicht erheblich ist, nicht von der Regelvergütung abgegolten sein, anders als bei unmittelbar im eigentlichen Tätigkeitsbereich des Verwalters oder Treuhänders anfallenden zusätzlichen Aufgaben. Es muss vielmehr uneingeschränkt der Grundsatz gelten, dass der Staat für die Erledigung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben Staatsbürger im Rahmen ihrer Berufstätigkeit nicht ohne angemessene Vergütung in Anspruch nehmen darf. IX ZB 209/10

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Angenommen die Gerichte würden den Eröffnungsbeschluss selbst an die Gläubiger zustellen, würde der IV/TH doch auch die Gläubiger anschreiben um Anmeldeformulare zu übersenden/Az. mitzuteilen. Oder sehe ich das jetzt falsch?
    Die Drittschuldner muss er sogar anschreiben um unberechtigte und masseschädigende Zahlungen zu verhindern.

  • Angenommen die Gerichte würden den Eröffnungsbeschluss selbst an die Gläubiger zustellen, würde der IV/TH doch auch die Gläubiger anschreiben um Anmeldeformulare zu übersenden/Az. mitzuteilen. Oder sehe ich das jetzt falsch?
    Die Drittschuldner muss er sogar anschreiben um unberechtigte und masseschädigende Zahlungen zu verhindern.

    Warum sollte er die Gläubiger anschreiben, wenn er nicht dazu beauftragt worden ist ?

    Drittschuldner dito, ist Sache des Gerichts, falls nicht übertragen worden, § 30 II InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Oder sehe ich das jetzt falsch?

    Ja.

    Die Drittschuldner muss er sogar anschreiben um unberechtigte und masseschädigende Zahlungen zu verhindern.

    Er muss den Drittschuldnern aber nicht den Eröffnungsbeschluss zustellen (vgl. § 30 Abs. 2 InsO).

    Ich verstehe insgesamt das Problem nicht: Es ist doch gegessen, dass die übertragenen Zustellungen zu vergüten sind.


  • Ich verstehe insgesamt das Problem nicht: Es ist doch gegessen, dass die übertragenen Zustellungen zu vergüten sind.

    ...erzähl das mal meinen Kollegen. Da wir einheitlich handeln wollen, muss ich nochmal fragen.

    Ja, es ist gegessen, dass die Übertragung der Zustellung zu vergüten ist. Zumindestens bis zur nächsten BGH-Entscheidung:teufel:.

    Der Betrag für die Zustellungskosten ist nur noch nicht 100 % nachvollziehbar. 2,80 € pro Zustellung hat anscheinend wirklich Dr. Graeber berechnet. Studien sind dazu wohl nicht ergangen......

    Mithin dürfte die Höhe der Zustellungskosten wohl auch nicht bindend sein. Meine Kollegen sträuben sich (noch) 2,80 € anzusetzen. Die Begründung ist die, dass der Verwalter mit der Zustellung auch eigene Zwecke verfolgt und seine Anmeldeformulare mitschickt etc. ..

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