Nun, wenn man die Spinnerei fortführt, dann könnte man auf den Gedanken kommen, dass man den verspäteten Widerspruch des Schuldners als Rechtsmittel gegen die Tabelleneintragung bzw. als einen Wiedereinsetzungsantrag auslegt.
Ich würde beim Aktenvermerk bleiben.
Oh, das wäre ja auch was. Naja, mal gucken, Danke.