Bin mir in einem Punkt unsicher: Bei Eintragung einer Briefgrundschuld wird der Brief mit EgR versandt, bisher 3,50 € pauschal.
Der Betrag ist nach dem GNotKG unverändert geblieben, aber die Nr. 31002 des KV GNotKG enthält jetzt den Zusatz:
Neben Gebühren, die sich nach dem Geschäftswert richten, wird die Zustellungspauschale nur erhoben, soweit in einem Rechtszug mehr als 10 Zustellungen anfallen.
Also werden die Kosten für das EgR des Grundschuldbriefes nicht mehr erhoben, oder? Bin durch das Wort Rechtszug etwas irritiert...