Den ersten Satz muss man derzeit verneinen.
Ganzheitliche Bearbeitung gibts nur beim Registergericht und ( zentralen ) Grundbuchamt.
Was ab 2020 die elektronische Akte an Änderungen mit sich bringt , kann man weder 2014 noch 2018 genau sagen.
Es muss aber weiter jemanden geben , der ab 2020 z.B. die Rechnungslegungen von Betreuern einscannen muss.;)