Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Den ersten Satz muss man derzeit verneinen.
    Ganzheitliche Bearbeitung gibts nur beim Registergericht und ( zentralen ) Grundbuchamt.


    Was ab 2020 die elektronische Akte an Änderungen mit sich bringt , kann man weder 2014 noch 2018 genau sagen.
    Es muss aber weiter jemanden geben , der ab 2020 z.B. die Rechnungslegungen von Betreuern einscannen muss.;)


  • Es muss aber weiter jemanden geben , der ab 2020 z.B. die Rechnungslegungen von Betreuern einscannen muss.;)

    Und die Prüfung erfolgt dann am Bildschirm viel einfacher, übersichtlich un schneller als jetzt.. :flucht:

  • Ach, dafür gibt es dann auch die elektronischen Prüfformulare, wetten?

    Im übrigen müsst Ihr der schwäbischen Hausfrau mit 75 auch mal zutrauen, in einen neuen PC mit Signaturkarte zu investieren - die reicht dann nämlich den Betreuungsbericht elektronisch ein. :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti


  • Es muss aber weiter jemanden geben , der ab 2020 z.B. die Rechnungslegungen von Betreuern einscannen muss.;)

    Und die Prüfung erfolgt dann am Bildschirm viel einfacher, übersichtlich un schneller als jetzt.. :flucht:

    Wenn es soweit ist, prüft hoffentlich der PC schonmal die Übereinstimmung von Belegen, Kontoauszügen und der Rechnungslegung, so dass man sich nur noch anschauen muss, ob das alles so sinnvoll war und die Betreuerin kein Geld sich selbst überweist.

  • Ach, dafür gibt es dann auch die elektronischen Prüfformulare, wetten?

    Im übrigen müsst Ihr der schwäbischen Hausfrau mit 75 auch mal zutrauen, in einen neuen PC mit Signaturkarte zu investieren - die reicht dann nämlich den Betreuungsbericht elektronisch ein. :teufel:

    Ich schätze mal schwer , dass das Thema nicht nur die schwäbische Hausfrau , sondern über kurz oder lang auch die gesamtdeutsche betrifft.
    Freut Euch also nicht zu früh.:cool:
    Ich kann nicht einmal sagen , dass Ba-Wü mit der Einführung der elektronischen Akte vorgeprescht ist, nachdem der Bundesgesetzgeber insgesamt den Landesjustizverwaltungen zeitlichen Druck gemacht hat.


  • Es muss aber weiter jemanden geben , der ab 2020 z.B. die Rechnungslegungen von Betreuern einscannen muss.;)

    Und die Prüfung erfolgt dann am Bildschirm viel einfacher, übersichtlich un schneller als jetzt.. :flucht:

    Wenn es soweit ist, prüft hoffentlich der PC schonmal die Übereinstimmung von Belegen, Kontoauszügen und der Rechnungslegung, so dass man sich nur noch anschauen muss, ob das alles so sinnvoll war und die Betreuerin kein Geld sich selbst überweist.

    Glaubst du das wirklich? Und selbst wenn wird bei mind. jedem zweiten Fall sicherlich der Hinweis kommen alles nochmals selbst zu überprüfen, da irgendwas nicht passt.

  • Die haben hoffentlich keine Finanzierungsvollmachten, die nur bei diesem Notariat ausgeübt werden können, sonst ist der Schadenersatzanspruch gegen das Land m E. vorprogrammiert.

    Ansonsten hat das mit der Grundbuchreform nicht direkt zu tun, liefert aber ein weiteres schwaches Bild des Landes. Leider.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Dem JM tut es leid! Na denn... :wechlach: :wechlach: Erbärmlicher geht´s nicht. :pff:

  • Wenn der Bericht nicht direkt was mit der Grundbuchreform ( Notariats- und Grundbuchamtsreform) zu tun hat, dann weiß ich auch nicht:gruebel::gruebel::gruebel:.

    Wenn der Notar wegfällt, betrifft das nicht nur die Beurkundung sondern auch das restliche Zeugs (GB, NG, Betreuung).

    Das Jumi wird bestimmt noch mehr solcher Briefe erhalten, wenn den Gemeinden der Umfang der Reform und deren Auswirkungen auch auf sie klar wird.

    @Milkaaa hast du super gemacht mit dem Link:daumenrau:D:daumenrau, ich hab nicht daran gedacht.

  • So ist es eben, wenn man reformiert und zum Stichtag nicht mehr genügend qualifiziertes Personal hat, das die Arbeit tut.

    Im "Gerichtsbereich" (Grundbuch, Nachlass und Betreuung) kann man -eingeschränkt- Rechtspfleger einsetzen. Die dürfen nach dem Rechtspflegergesetz aber eben nicht alles entscheiden, was ein Notar/Notarvertreter entscheiden kann. Und Richter gibt's gar keine. Und selbst solche dürfen in den ersten Jahren Ihrer Tätigkeit nicht im Betreuungsbereich eingesetzt werden.

    Und für den Beurkundungsbereich gibt's gar niemanden, der ausscheidende bzw. kranke Notare/Notarvertreter ersetzt. Man versucht, mit Teilabordnungen hinzukommen. Das Ergebnis sieht man in Heubach.

  • Wenn wir dann mal auf die Idee kämen, dass es derzeit zu wenige Polizisten gibt können wir ja auch Türsteher mit einer 3 monatigen Zusatzausbildung einstellen. Oder wie wäre es mit einem Tierarzt,der einen crashkurs bekommt um als Doc zu arbeiten?

    Ja, am besten gleich einen englischen :strecker

  • Nachdem sich die im Artikel in der Pforzheimer Zeitung vom 22. Juli 2013 geschilderte Situation beim zentralen GBA in Maulbronn (..“In dem komplett sanierten einstigen Verwaltungsbau der Gießerei Schenk, in dem seit März das regionale Grundbuchamt untergebracht ist, gibt es nämlich keine Klima-Anlage, und die Lüftung ist zu allem Überfluss auch noch ausgefallen.“
    http://www.pz-news.de/muehlacker_art…80_locid,1.html

    in Kürze jährt und der Umstand, dass keine ausreichende Lüftungsmöglichkeit besteht auch im Neubau des zentralen GBA in Emmendingen zu beobachten ist, möchte ich auf die von Drasdo in dem Beitrag „Sommerliches Aufheizen der Mieträume als Mietmangel“, in der NJW-Spezial 2014, 417 geschilderten Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung aufmerksam machen.

    Dort wird ausgeführt (Hervorhebung durch mich):

    ..“Oftmals ist versucht worden, arbeitsrechtliche Vorgaben – namentlich die Arbeitsstättenverordnung – oder Bedingungen einer Berufsgenossenschaft fruchtbar zu machen, um beurteilen zu ermöglichen, ob angesichts einer Aufheizung über ein bestimmte Temperatur im gegebenen Fall hinaus ein Mangel der angemieteten Räumlichkeiten vorliegt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307 = NZM 1998, 915; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143). Nach dieser Basis kann davon ausgegangen werden, dass regelmäßig ein angenehmes Arbeiten ohne Gesundheitsgefährdung nicht mehr möglich ist, wenn die Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius ansteigen. Aus diesen arbeitsrechtlichen Vorgaben ist sogar in Erwägung gezogen worden, dass der Vermieter verpflichtet sei, vor einer Aufwärmung und Sonneneinstrahlung schützende Maßnahmen zu ergreifen (OLG Köln, NJW-RR 1993, 466).“.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/de/information…sse/316672.html

    Personalüberhang in Folge der Grundbuch- und Notariatsreform zeitnah abbauen

    • Rechnungshof Baden-Württemberg sieht in Denkschrift 2014 erheblichen Personalüberhang im Bereich der Servicekräfte in der Justiz
    • Notariats- und Grundbuchamtsreform macht mehr als 1.000 Stellen überflüssig
    • Aktuell 241 Servicestellen zu viel an Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Wie das, was in dem Artikel bei #283 steht, zu #276 passt, muss man mir mal erklären...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wie das, was in dem Artikel bei #283 steht, zu #276 passt, muss man mir mal erklären...



    Ist doch ganz einfach (und wird vom JuMi auch nicht bestritten):
    es gibt zu wenig Notare/Notarvertreter/Rechtspfleger, um den laufenden Betrieb bis 2017 aufrecht zu erhalten -kein Nachwuchs (Notare/Notarvertreter) bzw. zu wenig Nachwuchs (Rechtspfleger)-. Und nach 2018?

    Lt. JuMi werden alle Beamten des gehobenen Dienstes bis bzw. über 2018 hinaus benötigt.

    Denn: Mitarbeiterinnen aus dem Servicebereich können keine Tätigkeiten der gehobenen Beamten übernehmen (deshalb z.B. OrgaHandbuch der ZGA und ganzheitliche Bearbeitung durch gehobene Beamte). Offensichtlich auch billiger als das bisherige System.

    Anders im Servicebereich. Im Bereich der Gerichtsbarkeit gibt es nicht genügend Stellen für die Mitarbeiterinnen im Servicebereich (nach 2018). Deshalb die Hoffnung, manche Mitarbeiterin geht ins freiberufliche Notariat. Bis 2018 werden diese Mitarbeiterinnen in den Notariaten noch benötigt.

    Der Rechnungshof sieht bereits heute das "große Ganze" und rät deshalb bereits jetzt, die 2018 freiwerdenden Stellen schon jetzt sukzessive zu reduzieren. Frei nach dem Motto: was 2018 mit weniger Personal geht, muss auch schon jetzt mit weniger Personal gehen. Das Geschäft wird bis 2018 doch nicht mehr. Woanders gehts doch auch mit weniger Personal und BW ist nicht der Nabel der Welt. Und: Personal kostet.

    Deshalb will der Rechnungshof bereits heute vorsorgen und freiwerdenden Stellen in der Justiz nur noch mit Versetzungen/Abordnungen aus dem Notariat stopfen. Und das Notariat: stirbt doch 2018 sowieso. Weshalb dann Sterbenden noch helfen. Den die freiwerdenden Stellen im Notariat werden dann nicht mehr besetzt. Logische Konsequenz.

    Leid können einem die nicht übernommenen Lehrlinge tun, die bisher - wenn auch nur befristet- übernommen wurden.

    Zum Glück aber sind wir nicht beim Rechnungshof angestellt.

  • Wie das, was in dem Artikel bei #283 steht, zu #276 passt, muss man mir mal erklären...


    .....
    Denn: Mitarbeiterinnen aus dem Servicebereich können keine Tätigkeiten der gehobenen Beamten übernehmen (deshalb z.B. OrgaHandbuch der ZGA und ganzheitliche Bearbeitung durch gehobene Beamte). Offensichtlich auch billiger als das bisherige System.

    ....

    Nur damit nicht der Eindruck entsteht, der Rechnungshof habe einen Personalüberhang bei den Servicekräften der zentralen GBÄ festgestellt, weil er für die ganzheitliche Bearbeitung durch den Rechtspfleger plädiere:

    Bei seinen Empfehlungen geht es um die in alter Form geführten Grundbuchämter:

    „Frei werdende Stellen nicht mehr besetzen
    ….
    Bei Notariaten und Grundbuchämtern (in alter Form) sind frei werdende Stellen nicht mehr zu besetzen.“

    Daher geht auch die nachfolgende Stellungnahme des JuM davon aus, dass das bestehende System neben dem Aufbau neuer Strukturen aufrechterhalten werden müsse.

    Auch bei der Schlussbetrachtung des Rechnungshofs geht es um (angebliche) Überhänge in den alten Strukturen:
    ...
    Für die Grundbuchamtsreform erhält die Justiz in der Übergangsphase bei einem Ausgangsbestand von 670 Stellen 221,5 zusätzliche Stellen. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Überhänge in den alten Strukturen können abgebaut werden, ohne die Funktionsfähigkeit der Justiz zu gefährden.“

    http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/de/veroeffentl…302/316630.html


    Wären von den Einsparungen wegen der ganzheitlichen Bearbeitung durch den Rechtspfleger auch die Servicekräfte bei den zentralen Grundbuchämtern betroffen, ginge der Zug eher in Richtung A 11 als A 13 (siehe hier: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post962459
    (Stichwort: „Schachzug“)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • So hab ich die Aussage auch gemeint.

    Für die Servicemitarbeiterinnen aus den alten Strukturen (Notariate, Grundbuchämter bisheriger Form) gibt es (insbesondere nach 2018) nicht genügend Stellen bei den ZGA -dürften bis dahin alle besetzt sein und es besteht bei den Mitarbeiterinnen bei den bisherigen Notariaten/Grundbuchämtern offensichtlich auch keine große Wechselwilligkeit- und auch nicht bei den Gerichten, die nach 2018 die Aufgabe der Nachlassgerichte und der Betreuungsgerichte übernehmen. Dort kommt es ja auch noch zu der Zentralisierung bei den Familiengerichten (bisher beschlossen für die Nachlassgerichte, noch offen für die Betreuungsgerichte).

    Es soll immer noch Servicemitarbeiterinnen geben, die der Meinung sind, dass die Notariats- bzw. Grundbuchamtsreform sie nicht betreffe!!!

    Dass momentan bei der ZGA und dem Grundbuchzentralarchiv Stellen benötigt werden und teilweise wohl auch noch frei sind, ist unbestritten.

  • Und woher kommt nach Deiner Meinung das Servicepersonal für die Nachlasssachen ( unf Württemberg auch Betreuungssachen ) ab 1.01.2018 ?

  • Aus den Notariaten natürlich. Nur besteht lt. den vom JuMi mitgeteilten Zahlen im Servicebereich ein riesiger Überhang, so dass sogar an eine Mitarbeitergestellung (d.h. an ein Verleihen der Mitarbeiter an die freiberuflichen Notar)e gedacht wird.

    Bei den gehobenen Beamten wird nach den Zahlen des JuMi dagegen jeder Kopf gebraucht.

    So wurde uns das bei den Infoveranstaltungen zur Notariats- und Grundbuchamtsreform in den letzten Wochen erklärt.

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