Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Allein aufgrund des stillen Mitlesens habe ich schon länger diesen Eindruck... :teufel:

  • „Eine falsche Eintragung kann jederzeit rückgängig gemacht werden, auch nach Jahren“, erklärt Richter David Böhm. Das lasse sich alles rückabwickeln, beruhigt er. Doch was, wenn der unbeabsichtigte Neu-Besitzer der Singener Immobilie vielleicht davon ausgeht, dass ihm das Objekt tatsächlich rechtmäßig zufloss? Wer weiß schließlich schon zu 100 Prozent, was seine Angehörigen alles insgeheim besitzen und einem mal später vererben werden?Was, wenn der versehentliche Erbe das ihm gar nicht zustehende Haus vielleicht weiter verkauft? Gar im guten Glauben, es gehöre ihm? Das Haus also weitergereicht wird, immer weiter weg von den nichts ahnenden echten Eigentümern in Singen?

    Da kommt Fachmann David Böhm ins Zögern: „Dann wird es schwieriger“, räumt er ein. In diesem Falle sei eine Rückabwicklung natürlich komplizierter, aber auch dafür gebe es dann eine rechtlich saubere Lösung, sichert er zu."

    :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Natürlich gibt es dafür eine rechtlich saubere Lösung:

    Der Erwerber erwirbt gutgläubig und der wahre Eigentümer verliert (jedenfalls bei entgeltlicher Verfügung) unwiederbringlich sein Eigentum.

    Ich glaube allerdings nicht, dass es diese "rechtlich saubere Lösung" ist, auf die Herr Böhm anspielte.

    Eine erzwingbare Rückabwicklung kommt unter den genannten Voraussetzungen jedenfalls nicht in Betracht und falls der "Fachmann David Böhm" das Gegenteil behauptet haben sollte, dann hat er entweder - mit Verlaub - keine Ahnung oder er wollte den Journalisten in Form einer Beruhigungspille für die Öffentlichkeit für dumm verkaufen. Eine dritte Möglichkeit vermag ich nicht zu erkennen, es sei denn, der Journalist hätte die Äußerungen von Herrn Böhm unzutreffend wiedergegeben.

  • Ich hoffe für alle Beteiligten auf Letzteres - angesichts des reißerischen Tons des Artikelchens (bitte, eine Namensverwechslung, das kann bei einem hoffnungslos abgesoffenen Referat wirklich mal passieren) traue ich dem Journalisten zu, dass er ebenfalls unsauber zitiert. (Es würde sich mit meinen eigenen Erfahrungen mit der Presse decken, las ich doch mal über meinen Versteigerungstermin, dass ich den Zuschlag schon erteilt hätte, die Gläubigerin dem aber noch zustimmen müsse - :confused: - mit mir hatte freilich niemand gesprochen.)

    Ansonsten wäre die Aussage des Herrn Böhm für einen Pressesprecher kein Ruhmesblatt, fürwahr. Worin immer er Fachmann wäre, weder verstünde er viel von Immobiliarsachenrecht, noch schaffte er es, sich vor seine Leute zu stellen.

  • Es steht Herrn Böhm frei, die Sache hier im Forum klarzustellen.

    Er dürfte wohl zuerst klarstellen, in Wahrheit "Boehm" geschrieben zu werden. So zumindest wird der Pressesprecher auf der Internetseite des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen angegeben. http://www.amtsgericht-villingen-schwenningen.de/pb/,Lde/Pressestelle
    Ich halte immer weniger von dem Zeitungsfritzen ...

  • Jetzt haben sie dort offenbar völlig den (rechtlichen) Verstand verloren.


    Auf was bezieht sich diese Bemerkung?
    Dass man keine Dienstaufsichtsbeschwerde und sonstige Anträge sowie Klagen per E-Mail einreichen kann?
    Was ist daran bitte falsch? Wenn er elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eröffnet worden wäre, hätte ich dies vermutlich mitbekommen :gruebel:.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Jetzt haben sie dort offenbar völlig den (rechtlichen) Verstand verloren.


    Auf was bezieht sich diese Bemerkung?
    Dass man keine Dienstaufsichtsbeschwerde und sonstige Anträge sowie Klagen per E-Mail einreichen kann?
    Was ist daran bitte falsch? Wenn er elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eröffnet worden wäre, hätte ich dies vermutlich mitbekommen :gruebel:.

    Ich habe mal die drei F bezüglich DABs gelernt:
    formlos, fristlos, fruchtlos

    Scheinbar gilt das erste nicht mehr, was die angenehme Folge habe dürfte, dass man "formunwirksame" DAB wohl nicht in die genannten Statistiken aufnehmen muss...

  • Jetzt haben sie dort offenbar völlig den (rechtlichen) Verstand verloren.


    Auf was bezieht sich diese Bemerkung?
    Dass man keine Dienstaufsichtsbeschwerde und sonstige Anträge sowie Klagen per E-Mail einreichen kann?
    Was ist daran bitte falsch? Wenn er elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eröffnet worden wäre, hätte ich dies vermutlich mitbekommen :gruebel:.

    Man kann nicht einerseits großspurig dem elektronischen Grundbuch und der digitalisierten Akte das Wort reden und sich andererseits normalem E-Mail-Verkehr verweigern. Das ist ein Widerspruch in sich.

    Richtig ist allerdings, dass es für Prozess- und Verfahrnshandlungen einer Zulassung für den elektronischen Rechtsverkehr bedarf. Dienstaufsichtsbeschwerden gehören aber nicht in diesen Bereich und ich glaube daher nicht, dass sich diese aus gerichtlicher Sicht "bequeme" Beschränkung im Zweifel rechtlich halten lässt.

  • Jetzt haben sie dort offenbar völlig den (rechtlichen) Verstand verloren.


    Auf was bezieht sich diese Bemerkung?
    Dass man keine Dienstaufsichtsbeschwerde und sonstige Anträge sowie Klagen per E-Mail einreichen kann?
    Was ist daran bitte falsch? Wenn er elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eröffnet worden wäre, hätte ich dies vermutlich mitbekommen :gruebel:.

    Man kann nicht einerseits großspurig dem elektronischen Grundbuch und der digitalisierten Akte das Wort reden und sich andererseits normalem E-Mail-Verkehr verweigern. Das ist ein Widerspruch in sich.

    Richtig ist allerdings, dass es für Prozess- und Verfahrnshandlungen einer Zulassung für den elektronischen Rechtsverkehr bedarf. Dienstaufsichtsbeschwerden gehören aber nicht in diesen Bereich und ich glaube daher nicht, dass sich diese aus gerichtlicher Sicht "bequeme" Beschränkung im Zweifel rechtlich halten lässt.


    Die Detailprobleme des elektronischen Rechtsverkehrs gehören hier nicht her, aber das personenbezogene Daten - insbesondere so ggfs. "pikante" wie in einer DAB - nicht per E-Mail versandt werden sollten, ist offensichtlich. Insofern ist es nur richtig und konsequent, dass DAB nicht per E-Mail eingereicht werden dürfen. Alles andere wäre "den rechtlichen Verstand verloren".
    E-Mail ist nun mal kein sicherer Kommunikationsweg und deshalb für personenbezogene/vertrauliche Daten ungeeignet. Deshalb ist es auch kein Widerspruch, sondern folgerichtig.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Da folge ich Dir nicht, lieber cromwell. Voraussetzung für elektronischen Rechtsverkehr muss die Sicherheit der unveränderten Datenübermittlung und der Identität des Absenders sein.

    Wie oft wurden schon Mailkontos gehackt. Angeblich können Mails auch inhaltlich verändert werden. Aber selbst ohne die Internetkriminalität kann ich dem Verwenden von E-Mails für die Kommunikation mit Behörden nichts Gutes abgewinnen. Ein jeder kann sich ein Mailkonto unter dem Namen HB-cromwell@mail.de zulegen und dann per Rundverteiler jeden Tag alle seine querulatorischen Vorträge per Rundmail an sämtliche Behörden verschicken, mit denen er je zu tun hätte. Mangels jeglicher Identitätsprüfung ist dem Denunziantentum keinerlei Riegel mehr vorgeschrieben.

    Formlos heißt nicht unbedingt, dass man es mit Spraydose an die Gerichtstür manifestiert.

  • Die Detailprobleme des elektronischen Rechtsverkehrs gehören hier nicht her, aber das personenbezogene Daten - insbesondere so ggfs. "pikante" wie in einer DAB - nicht per E-Mail versandt werden sollten, ist offensichtlich. Insofern ist es nur richtig und konsequent, dass DAB nicht per E-Mail eingereicht werden dürfen. Alles andere wäre "den rechtlichen Verstand verloren".
    E-Mail ist nun mal kein sicherer Kommunikationsweg und deshalb für personenbezogene/vertrauliche Daten ungeeignet. Deshalb ist es auch kein Widerspruch, sondern folgerichtig.


    Sonst geht's noch gut? Wenn ich meinem Rechtsanwalt schreibe, gegen wen und warum er eine (nur als Beispiel) Zahlungsklage, Vaterschaftsanfechtung oder auch Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben soll, darf ich ihm die Daten nicht per Mail schicken?

    Da folge ich Dir nicht, lieber cromwell. Voraussetzung für elektronischen Rechtsverkehr muss die Sicherheit der unveränderten Datenübermittlung und der Identität des Absenders sein.

    Wie oft wurden schon Mailkontos gehackt. Angeblich können Mails auch inhaltlich verändert werden. Aber selbst ohne die Internetkriminalität kann ich dem Verwenden von E-Mails für die Kommunikation mit Behörden nichts Gutes abgewinnen. Ein jeder kann sich ein Mailkonto unter dem Namen HB-cromwell@mail.de zulegen und dann per Rundverteiler jeden Tag alle seine querulatorischen Vorträge per Rundmail an sämtliche Behörden verschicken, mit denen er je zu tun hätte. Mangels jeglicher Identitätsprüfung ist dem Denunziantentum keinerlei Riegel mehr vorgeschrieben.


    Das ist ein Pseudoargument. Wie ist denn bitte sehr die schriftliche Kommunikation dagegen gesichert, dass ich einen Brief schreibe, mit "15. Meridian" unterschreibe und wegschicke?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

    Einmal editiert, zuletzt von tom (20. Mai 2015 um 08:45) aus folgendem Grund: Ergänzt 15. Meridian

  • ...
    Sonst geht's noch gut? Wenn ich meinem Rechtsanwalt schreibe, gegen wen und warum er eine (nur als Beispiel) Zahlungsklage, Vaterschaftsanfechtung oder auch Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben soll, darf ich ihm die Daten nicht per Mail schicken?
    ...


    Was Du mit Deinem RA als Kommunikationsweg ausmachst, ist eine Sache zwischen Dir und ihm. Wenn ihr es so wollt, kannst Du Dich auch auf die Straße vor dessen Kanzlei stellen und ihm bei geöffnetem Kanzleifenster alles zubrüllen. Der RA dürfte sich dieser Kommunikationsform mit Rücksicht auf die ihn treffenden Berufspflichten möglicherweise verweigern müssen, aber wenn er die Konsequenzen tragen will ...

    Davon zu trennen ist die in weiten Teilen kraft Gesetzes vorgeschriebene Kommunikationsform zwischen Bürger und Behörden bzw. Gerichten. Wo eine solche Kommunikationsform vorgeschrieben und nicht eingehalten ist, ist der Vorgang im Grundsatz nicht zu bearbeiten - mit einigen Ausnahmen, wie sie z.B. für anonyme Strafanzeigen etc. gelten.

    Nachtrag:
    Für DAB gibt es allerdings keine mir bekannte vorgeschriebene Kommunikationsform. Jedenfalls als anonymen Hinweis wird die Dienstleitung eine per E-Mail eingereichte "DAB" zu behandeln haben und dem behaupteten Fehlverhalten nachzugehrn haben. Ohne Verbescheidung des "Antragstellers" und in der Erforschngstiefe, die durch die Plausibilität der Sachangaben nahegelegt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (20. Mai 2015 um 09:02) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Wenn der Absender die unsichere Art der Kommunikation wählt, dürfte aus Gerichtssicht nichts dagegen einzuwenden sein. Das Gericht muss ja nicht per Email darauf antworten.

    Ich denke schon, dass man eine DAB per Email wirksam einreichen kann.

    Aber: Das gehört nicht in diesen Thread. Es ist ein Randproblem, welches zeigt, dass "für uns alle das Internet Neuland ist" (O-Ton Mutti http://www.heise.de/newsticker/mel…nd-1892701.html)

    Wenn sowas von höchster Stelle verkündet wird, wundert mich weder die Sache mit der NSA noch, wenn man krampfhaft versucht, Grundbücher per EDV zu verwalten. Hoffen wir, dass 1-2 nachfolgende Generationen dann auch noch die Daten lesen können, die aus der dann späteren Sicht vielleicht auf völlig steinzeitlichen Datenträgern gespeichert sind....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Um mal wieder aufs Thema zu kommen:
    Offensichtlich hat der weiter oben benamste Pressesprecher mit den von ihm "vertretenen" Grundbuchkollegen vorher keine Rücksprache genommen.

  • Es hängt aber natürlich alles miteinander zusammen.

    Vor der Grundbuchreform haben die Dinge jedenfalls - seit Jahrzehnten - problemlos funktioniert. Nach der Reform beklagt man ihre negativen Folgen, obwohl für jeden Kenner der Materie von vorneherein klar war, dass sie eintreten würden. Also tut man so, als wenn die Dinge funktionieren würden, schiebt das Nichtfunktionieren auf eine nicht näher eingegrenzte Übergangszeit und übt sich in Beschwichtigungen und Schönfärberei. Man besitzt sogar die Chuzpe, das Vorliegen von (angeblich) nur wenigen Beschwerden als Beleg dafür zu präsentieren, dass die Bürger und alle sonstigen Beteiligten mit den absurd verlängerten Bearbeitungszeiten einverstanden seien. Und wenn dann auch noch offensichtlich unzutreffende "beschwichtigende" Rechtsauffassungen vertreten werden, weil die Linke vielleicht nicht weiß, was die Rechte tut, ist das Chaos natürlich perfekt.

    Wie man seinen eigenen Wirtschaftsstandort derart sehenden Auges beschädigen kann, muss das Geheimnis der politisch Verantwortlichen bleiben. Aber vielleicht ist man in BaWü auch nur von vergangenen Zeiten verwöhnt und will nun einmal sehen, wie es sich verhält, wenn die Dinge nicht mehr funktionieren.

    Das nennt sich dann Fortschritt.

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