Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Aber ich frag mich auch, weshalb bisher kein württembergischer Nurnotar den Mumm gehabt hat, seinen Amtssitz aufs flache Land zu verlegen.


    War mir bisher entgangen dass sich ein Nurnotar aussuchen kann, wohin er gerne seinen Amtssitz verlegen würde.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Aber ich frag mich auch, weshalb bisher kein württembergischer Nurnotar den Mumm gehabt hat, seinen Amtssitz aufs flache Land zu verlegen.


    War mir bisher entgangen dass sich ein Nurnotar aussuchen kann, wohin er gerne seinen Amtssitz verlegen würde.

    Einer hat's hinbekommen. Er wurde an der Landesgrenze zu Bayern ernannt. Vorher gab's dort keinen Nurnotar.

    Ich denke, das Ministerium kann hier Amtssitze neu schaffen (wenn es will).

  • „Durch die Bündelung der Kompetenzen schaffen wir leistungsfähigere Einheiten. Damit sichern wir für die Zukunft ein modernes und leistungsstarkes Grundbuchwesen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger und wies auf die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Grundbuchs als „Garanten für freien und rechtsstaatlich abgesicherten Grundstücksverkehr“ hin. Stickelberger betonte, dass auch die Bürgerinnen und Bürger von dieser Entwicklung profitierten. „Die Grundbücher und Grundakten werden rein elektronisch geführt, Anträge können komfortabel elektronisch eingereicht werden, die Sachbearbeitung geschieht direkt am Computer. Hierdurch können künftig Verfahrensabläufe beschleunigt werden“, sagte der Minister. Über zahlreiche Grundbucheinsichtsstellen bei den Kommunen könnten die Bürgerinnen und Bürger außerdem schnell und zuverlässig Einblick in die Grundbücher nehmen.

    http://www.justiz-bw.de/pb/,Lde/Starts…ISTPAGE=1825757

  • *träum*

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • @einnotar: Die Grundbücher und Grundakten werden rein elektronisch geführt, Anträge können komfortabel elektronisch eingereicht werden, die Sachbearbeitung geschieht direkt am Computer
    Von einem ZGBA weiß ich, dass die fast alles ausdrucken, weil die Augen des Bearbeiters sonst nicht mehr "mitwirken".

  • Von einem ZGBA weiß ich, dass die fast alles ausdrucken, weil die Augen des Bearbeiters sonst nicht mehr "mitwirken".


    Das ist nicht nur bei einem der Fall.
    Und von den Registergerichten hört man ähnliches:(.

    Mit der elektronischen Akte wird dann sicher alles besser.
    Man muss uns nur die Drucker wegnehmen:teufel:

  • Ich kann aus eigener Erfahrung dazu sagen, dass ich schneller ermüde, wenn ich nur am Bildschirm lese. Und im mittlerweile gut 3jährigen Vergleich zwischen E-Book und normalem Buch (ein paar hundert E-Books sind dabei schon durchgewandert) habe ich festgestellt, dass ich mir die Sachen, die ich nur in elektronischer Form lese, auch schlechter merke.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Na also: Hier funktioniert alles optimal und Beschwerden hat es auch noch nicht gegeben („ Und der Böblinger Amtsgerichtschef untermauerte: „Bei uns klappt bisher alles sehr gut.“ Deshalb habe es auch noch keine Beschwerden von Bürgern gegeben)
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.boeblin…79db30d593.html
    Letzteres hätte mich allerdings angesichts dessen, dass der Betrieb gerade erst aufgenommen wurde, (mal abgesehen von den wohl dadurch bedingten geringen Erfolgsaussichten) auch irgendwie gewundert..:D

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nun wollen wir den Böblinger Kollegen mal Glück und viel Erfolg wünschen. Dass die ersten zentralen Grundbuchämter suboptimal gestartet sind, muss ja nicht heißen, dass das Land und seine Mitarbeiter nicht dazulernen. :) Ihr wisst doch: Wir können alles außer Hochdeutsch. :strecker


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Na also: Hier funktioniert alles optimal und Beschwerden hat es auch noch nicht gegeben („ Und der Böblinger Amtsgerichtschef untermauerte: „Bei uns klappt bisher alles sehr gut.“ Deshalb habe es auch noch keine Beschwerden von Bürgern gegeben)
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.boeblin…79db30d593.html
    Letzteres hätte mich allerdings angesichts dessen, dass der Betrieb gerade erst aufgenommen wurde, (mal abgesehen von den wohl dadurch bedingten geringen Erfolgsaussichten) auch irgendwie gewundert..:D


    " 'Sie erhalten Unterlagen auch künftig in schriftlicher Form, wenn sie es möchten“, verdeutlichte Stickelberger die angestrebte Bürgernähe, „zumal nicht jeder zu Hause Zugriffsmöglichen per Computer hat.' "

    Grundbucheinsicht online von zu Hause aus? Habe ich etwas verpasst?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • " 'Sie erhalten Unterlagen auch künftig in schriftlicher Form, wenn sie es möchten“, verdeutlichte Stickelberger die angestrebte Bürgernähe, „zumal nicht jeder zu Hause Zugriffsmöglichen per Computer hat.' "

    Grundbucheinsicht online von zu Hause aus? Habe ich etwas verpasst?


    Ja, wenn man Notar ist...
    ;)

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  • und im Büro wohnt.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • und im Büro wohnt.:D


    ???
    Ich darf die Zugangsdaten nicht weitergeben. Ich darf sie nur selbst nutzen. Die benutzte IT-Infrastruktur muss bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen. Ich darf die Kennung nur in ordnungsgemäßer Ausübung meines Amtes benutzen und die gewonnenen Erkenntnisse nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen anderen mitteilen (also z.B. bei einer Eigentümerrecherche nach "Hans Schmidt" darf ich "meinem" Hans Schmidt nicht die Grundbuchdaten aller gefundenen "Hans Schmidt" mitteilen.

    Aber wenn diese Voraussetzungen erfüllt sich (und ich das will) kann ich das auch abends / nachts / frühmorgens / am Wochenende von zuhause aus machen.

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  • Möglicherweise kann das der Bürger demnächst auch.

    Wenn es die Schweizer fertig bringen, aus Gründen der Arbeitsüberlastung die Daten von vermeintlichen Steuersündern in´s Netz zu stellen,

    http://www.badische-zeitung.de/kritik-schweiz…steuerbetrueger

    dann könnte die Arbeitsüberlastung in B.-W., von der hier die Rede ist,

    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web…anliegenId=7905

    auch dazu führen, dass der Bürger online auf seine Daten zugreift. Kann er sich mit Passwort legitimieren, bräuchte nicht einmal von der Darlegung eines berechtigten Interesses abgesehen zu werden, wie dies derzeit z. B. in Polen (s. Wudarski in WIRO 2015, 33 ff, 34/35) oder Österreich (s. Beck-OK, Hügel/Wilsch, Stand 01.04.2015, § 12 RN 92) oder Großbritannien (Hügel/Wilsch, RN 94) oder Frankreich (Hügel/Wilsch, RN 96) der Fall ist.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • und im Büro wohnt.:D


    ???
    Ich darf die Zugangsdaten nicht weitergeben. Ich darf sie nur selbst nutzen. Die benutzte IT-Infrastruktur muss bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen. Ich darf die Kennung nur in ordnungsgemäßer Ausübung meines Amtes benutzen und die gewonnenen Erkenntnisse nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen anderen mitteilen (also z.B. bei einer Eigentümerrecherche nach "Hans Schmidt" darf ich "meinem" Hans Schmidt nicht die Grundbuchdaten aller gefundenen "Hans Schmidt" mitteilen.

    Aber wenn diese Voraussetzungen erfüllt sich (und ich das will) kann ich das auch abends / nachts / frühmorgens / am Wochenende von zuhause aus machen.

    Ja gern doch, wenn Du das willst und kannst. Wärst nur der erste, der mir da unterkäme, aber egal.

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  • Da könntest Du recht haben...

    Obwohl ich auch schon automatische Grundbuchnachrichten über Eintragungen mit Absendezeiten bekommen habe, die definitiv außerhalb jeglicher Kernarbeitszeit liegen. Das ist dann auch entweder vom Heimarbeitsplatz aus gemacht worden, oder jemand ist mitten in der Nacht ins Grundbuchamt an seinen eigenen Arbeitsplatz eingestiegen :D

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  • Das ORGA-Handbuch wurde vor einigen Monaten dahingehend geändert, dass auch die bei den ZGÄ tätigen Angestellten Grundbucheintragungen - wie bisher bei den Notariaten allgemein üblich - vorbereiten dürfen.
    Ist hierdurch bei den ZGÄ eine Entlastung der Rechtspfleger eingetreten ?

  • Warum sollte die Zeit falsch gesetzt sein? Von der hiesigen IT-Stelle habe ich letztens erfahren, dass die Anzahl von Bearbeitungen im Grundbuch zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten steigt. Wochenende sowieso. Und wenn ich hier mal am Wochenende im Gericht bin, bin ich (zumindest untertags) fast nie allein im Haus.

    Ich denke, das regelt sich wieder, wenn/soweit die Länder PEBS§Y in der derzeitigen Fassung umsetzen sollten. :teufel:

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