Tendenziell gebe ich Dir recht.
Bei den württembergischen Amtsgerichten , die zusätzlich tausende von Betreuungsverfahren neben den Nachlasssachen übernehmen müssen , sehe ich noch schwärzer als schwarz.
Nicht auszudenken z.B. . wie viele Rechnungslegungen in 2017 nicht mehr angefordert/vorgelegt/geprüft werden ( können ) und dann unerledigt übernommen werden müssen.
Einen kleinen Vorteil sehe ich bei Kollegen ( wie mich ), die sich vom Amtsgericht auf die Dienstposten der künftigen Nachlass- und Betreuungsstellen beworben haben - und dann auch 2018 genommen werden - gegenüber denjenigen Kollegen , die vom Notariat zwangsweise rüberwechseln müssen.
Die ersteren haben zwar möglicherweise keine Ahnung mehr von der Frage Vorausvermächtnis oder Erbeinsetzung , aber wenigstens vom EDV-Programm hierzu.:D
Den Kollegen , die von den Notariaten stammen , wird das Programm ( das mit f anfängt ;)) anfangs 2018 zusätzlich auf die Füße fallen.
Da hilft m.E. nur Teamarbeit weiter.