Die Betroffene hatte bisher immer Geld über dem Schonbetrag und eine Zahlung der Aufwandspauschale an den ehrenamtlichen Betreuer wurde immer aus dem vorhandenen Vermögen geleistet. Nun ist die Betroffene verstorben und hinterlässt einen Geldbetrag von insgesamt nur knapp 1200 EUR. Wer zahlt jetzt die letzte Restpauschale an den Betreuer?
Diese bildet selber nicht das Problem und ist von mir bereits berechnet Es ist nur ein Erbe vorhanden. Dieser hat sich aber zeitlebens nicht gekümmert. Bisher sind von der Seite überhaupt keine Anstalten zur Erlangung des Geldes gemacht worden und werden auch wohl nicht unternommen. Der Betreuer hat das Geld noch nicht hinterlegt.
Wer zahlt in diesem Falle die letzte Pauschale? Ist es eine Forderung gegen den Nachlass mit der Folge, dass das Geld dem vorhandenen Restbetrag von 1200 € entnommen werden kann (nach entsprechender Beschlussfassung durch mich)? Oder wird das Geld aus der Landeskasse ausgeschüttet, da der Schonbetrag i.H.v. 2600 EUR unterschritten ist und dieser auch auf die Erben anzuwenden ist?