Guten Morgen,
bei meinen übernommenen Akten habe ich noch ein Schätzchen gefunden.
Für das mdj. Kind ist die Großmutter als Vormund bestellt, da Kindesmutter minderjährig. Die Großmutter hat in ihrer Eigenschaft als Vormund für das Enkelkind eine Erbschaft ausgeschlagen. Daneben hat auch die Kindesmutter, welche vor ihrem Kind berufen war, ausgeschlagen.
Kindesmutter ist nunmehr volljährig und hat die alleinige elterliche Sorge. Jetzt stellt sich die Frage, ob eine Genehmigung des Handelns des Vormunds noch erforderlich ist. Wenn sie gleich ausgeschlagen hätte, dann wäre eine Genehmigung nicht erforderlich gewesen.
Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, dass die Kindesmutter sich nunmehr erklären muss, ob sie die Ausschlagung des Vormunds mitträgt (quasi genehmigt). Oder muss doch noch eine Genehmigung erteilt werden?
LG Grottenolm