Ich meine auch, dass die Ordnungshaft nicht darunter fällt. Mittlerweile habe ich auch Vollstreckungsmuster anderer Sozialgerichte erhalten. Also kann das so falsch wohl nicht sein ...
In Zivilverfahren beim AG kommt es auch ab und zur Anordnung von Ordnungshaft.
Mir wäre neu, dass deren Vollstreckung durch den Zivilrichter oder -rechtspfleger an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird.