hallo, ich hätte mal eine Frage, irgendwie finde ich nicht so das passende dazu:
wann kann man denn das Familieneinkommen zu Grunde legen? ZB. Mietvertrag auf beide Ehegatten, Ansprüche daraus:
Für die Frau wird Beratungshilfe für die Schreiben an den Vermieter beantragt, ihr Einkommen würde die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, aber das kann doch nicht so richtig sein, oder? Ich kann mir doch von den parteien nicht den raussuchen, der dann einen Schein bekommen könnte..Danke für Hilfe