Hallo!
Folgendes Problem: Eine Miterbin kam heute mit Testament und Eröffnungsniederschrift in unsere Geschäftstelle und wollte einen Erbscheinantrag aufnehmen lassen.
Das Nachlassverfahren wird in Düsseldorf durchgeführt, die Erbin wohnt in Bayern und wollte beim Wohnsitzgericht den Antrag stellen.
Uns liegt kein Rechtshilfeersuchen aus Düsseldorf vor, Düsseldorf weigert sich auch, eine Akte zu schicken. Dies sei nicht erforderlich und der Sache nach auch nicht förderlich.
Ohne Akte wird bei uns aber (ich finde zu Recht) kein Erbscheinsantrag mit eV aufgenommen. Kann mir jemand weiterhelfen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wir eine Rechtshilfeersuchen benötigen ?!?
Vielen Dank schon mal!