Weiß einer von euch, ob man in NRW Sonderurlaub für die eigene Hochzeit bekommt?
Vielen Dank schon mal
Weiß einer von euch, ob man in NRW Sonderurlaub für die eigene Hochzeit bekommt?
Vielen Dank schon mal
Weiß einer von euch, ob man in NRW Sonderurlaub für die eigene Hochzeit bekommt?
Vielen Dank schon mal
Vergiss es
Ich war bei meiner Hochzeit schon damals so ziemlich die einzige, die keinen Sonderurlaub hatte.
Ich versuche mal, den Link zur Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW einzufügen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…62132#det257471
Schade.
Aber trotzdem danke
Nach meiner Meinung fällt die Hochzeit unter § 33 Abs. 1 S. 1 der o.a. Urlaubsverordnung (= kann, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen). Aus der Aufzählung in § 33 Abs. 1 S. 2 geht nur hervor, in welchen Fällen wie lange ohne Ermessensspielraum des Entscheiders Sonderurlaub zu bewilligen ist.
Da bin ich mal gespannt, was meine Verwaltung dazu sagen wird. Es wäre ja auch echt deprimierend, dass der Bräuigam 2 Tage und die Schwester der Braut 1 Tag Sonderurlaub bekommen und die Braut gar keinen ...
Du bist Beamter. Da kann alles sein, was man sich sonst nicht vorstellen kann...
Wahrscheinlich räumt man dem Bräutigam noch zwei Tage Bedenkzeit ein ...
gibt es in Baden-Württemberg ebenfalls keinen Sonderurlaub für die eigene hochzeit?
Ich muss hier auch mal fragen.
Weiß jemand wie es in RLP aussieht?
"Sonderurlaub" wird's schon geben, nur eben unter Wegfall der Leistungen.
Eine Dienstbefreiung gibts auch in Bayern nur, wenn der Ehegatte stirbt, nicht wenn man ihn heiratet.
§§ 31, 32 UrlVO - ist das so schwer zu Suchmaschinen?
Die §§ 31, 32 UrlVO hab ich auch schon gefunden.
Da eine Hochzeit da nicht als Beispiel aufgeführt ist, war ich mir jedoch unsicher und dachte ich frage mal nach, ob jemand damit Erfahrung hat.
Danke.
Die §§ 31, 32 UrlVO hab ich auch schon gefunden.
Da eine Hochzeit da nicht als Beispiel aufgeführt ist, war ich mir jedoch unsicher und dachte ich frage mal nach, ob jemand damit Erfahrung hat.Danke.
Aus eigener Erfahrung: Für die Hochzeit bekommt man in RLP keinen Sonderurlaub
"Sonderurlaub" wird's schon geben, nur eben unter Wegfall der Leistungen.
Eine Dienstbefreiung gibts auch in Bayern nur, wenn der Ehegatte stirbt, nicht wenn man ihn heiratet.
einer stirbt doch bei der Hochzeit immer
Aus eigener Erfahrung: Für die Hochzeit bekommt man in RLP keinen Sonderurlaub
Liegt die Entscheidungskompetenz nicht bei der behördl. Geschäftsleitung? Dann würde ich das pauschal so nicht verneinen.
Ggf. stellt man auf der Hochzeit noch ein Tischchen für die Kollegen dazu und schon klappts mit dem Sonderurlaub.
Arbeiten, ausstempeln, heiraten, einstempeln, weiterarbeiten. Wo ist das Problem?
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