Guten Morgen in die Runde,
hat eigentlich ein Rechtspfleger A12 beim Amtsgericht Anspruch auf bestimmte Rechtsgebiete, also kann ein Rechtspfleger mit A12 die Bearbeitung von Zivilsachen aus diesem Grund ablehnen?
Und wenn ja, welche Rechtsgebiete beim Amtsgericht sind denn für einen Rechtspfleger mit A12 angemessen?
Wär auch ein Mischdezernat vertretbar, also Zivilsachen + ?
Grüße Döner