Ich habe eine Belastungsvollmacht vorliegen, in welcher es u. a. heißt:
"Voraussetzung dieser Bevollmächtigung ist jedoch, dass..." und dann werden verschiedene Punkte aufgeführt. Am Ende steht dann "Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gegenüber dem Grundbuchamt nicht nachzuweisen".
Nun liegt mir die Grundschuldbestellungsurkunde vor, in welcher die Voraussetzungen nicht alle enthalten sind.
Muss ich das beanstanden oder ist es tatsächlich durch das GBA nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden???
Vielen Dank für die Meinungen/Antworten!