Guten Tag zusammen,
ich habe zwar bereits die Suchfunktion bemüht, jedoch habe ich nichts gefunden, was meinem Fall genau entspricht...vll bin ich aber auch blind oder steh auf dem Schlauch oder beides
Folgende Situation:
Beantragt ist die Grundbuchberichtigung unter Vorlage der Nachlassakte (mehr als 2 Jahre nach Todesfall, da vom Nachlassgericht vergessen wurde, den Antrag der Erben an das Grundbuchamt weiterzuleiten) aufgrund notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift.
Alleinerbe soll laut Testament Asein.
Der Alleinerbe ist mit diversen Vermächtnissen beschwert. Diese sind sowohl mit festen Beträgen (insg. 7.500 €) als auch mit prozentual vom "verbleibenden Barvermögen, Bankvermögen und sonstigen Forderungen" zu errechnenden Beträgen (u.a. prozentuales Vermächtnis für D und E) bezeichnet.
Dem Erben sollen demnach dann zunächst 30% dieses Restes verbleiben, d.h. 70% (nach Abzug der 7.500 €) sind erst einmal vermächtnisweise zu verteilen.
Von den dem Erben verbleibenden 30% hat er aber wiederum je 20.000,- € an B und C als weiteres Vermächtnis auszuzahlen.
Zitat hierzu:
"Sollte diese Hinauszahlungsverpflichtung (= die insgesamt 40.000,-€ aus den restlichen 30%) den verbleibenden Restbetrag übersteigen, ist der Erbe verpflichtet, diese Vermächtnisse aus dem Nachlass, z.B. Immobilienverkauf, zu verschaffen."
Nun zum Passus mit der Testamentsvollstreckung:
Zitat:
"Ich ordne hiermit bis zur Vollendung des jeweils 23. Lebensjahrs TV an, jedoch nur bzgl. der Vermächtnisauszahlungen an D, E und C. Als TV bestimme ich bzgl. D und E deren Mutter X und bzgl. C deren Vater A (zugleich Alleinerbe).
(...) Der jeweilige TV hat sich um die Vermögensverwaltung bzgl. der jew. Vermächtnisansprüche zu kümmern. Insbesondere hat er die Mittel für die Ausbildung (etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem jew. TV."
Zudem wird je Befreiung von § 181 BGB erteilt.
(einer der Vermächtnisnehmer ist inzwischen 23 Jahre alt, die anderen sind jünger)
So, und nun?:haewiejet
Die einen Kollegen sagen ja, die anderen sagen nein zur Eintragung eines TV-Vermerks am Grundbesitz.
Auch die Überlegung in die Richtung, dass die TV möglicherweise aufgrund Erfüllung der Vermächtnisse schon wieder beendet sein könnte (Erbfall über 2 Jahre her etc.), kam auf dem Tisch, was mir aber als reine Spekulation natürlich erst mal nicht weiterhilft.
Sorry für den langen Text, aber manchmal ist jedes vermeintlich unwichtige Wort wichtig, deswegen der etwas ausführlichere Sachverhalt.