• Wenn ich die Auswertung richtig lese beträgt in Betreuungssachen die Bewertungszahl nun 89 Minuten.

    Wie sah diese bisher aus???

    Mit den 89 Minuten gerechnet, komme ich bei einer 41h/Wochen und 45 Wochen im Jahr auf 1.244 Verfahren.
    41h*60min*45 Wochen = 110.700 Minuten
    110.700min / 89min = 1.243,8 Verfahren
    Stimmt meine Berechnung oder habe ich etwas vergessen???:gruebel:

    Deine Berechnung ist für mich nicht zu halten, weil die Jahresarbeitszeit in Minuten vom Jumi jährlich verbindlich festgelegt wird.
    Dein Verwaltungsleiter oder der Controller des LG-Bezirkes oder der Bezirks-/Hauptpersonalrat müsste diese wissen.
    Ich selber weiß sie - bezogen auf 2014 - auch ( noch ! ) nicht.

  • Aber als grober Anhalt dürfte sie doch stimmen !!??!!
    Kennst du die Jahreszahl von 2013??


    Aha, ich habe die Feiertage vergessen. Dann dürften wir wohl im Bereich von ca. 42 - 43 Wochen liegen.

  • Nö; nicht.
    Eine grobe Annahme nützt uns nichts .
    Daher ist jedes Herunterbrechen der Jahresarbeitszeit mit 89 Minuten auf einen AKA für mich derzeit nur Spekulatius.
    Bitte bedenke außerdem , dass bei den 89 Minuten die Verfahren nach § 340 FamFG nicht mitgezählt sind.

  • Dann werfe ich mal die verbindliche für 2015 gültige Jahresarbeitszeit für das Land Brandenburg in den Raum für Rechtspfleger: 92.214 Minuten.
    Dann wird die Beispielrechnung einfach: 92.214 Minuten / 89 Minuten = 1036,112359550562. Also bedeutet bei uns ein voller AKA ein Pensum von rund 1036 Betreuungsakten.
    Bisher geht die Rechnung 92.214 Minuten / 110 Minuten = 838,3090909090909.
    Das entspricht einer Steigerung von 20%... Noch Fragen?
    (mal abgesehen von der jetzt merkwürdigen Formatierung mit verschiedenen Schriften, die ich gerade nicht zu ändern vermag)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • jau, die Regierung scheint ihr Ziel zu erreichen.

    Auf Grundlage der Zahlen werden wohl mind. 20-30 % der jetzt vorhandenen Rpfl.-Stellen wegfallen. Entweder die Rpfl. waren zu doof zum Zeit aufschreiben oder die Auswertung wurde sabotiert. Wenn ich mir die 4 Minuten für einen Straf KFB anschaue. In der Zeit hat man gerade mal die Akte aufgeschlagen und das AZ aufgerufen...
    Beratungshilfe wurde übrigens mal gar nicht berücksichtigt. Die Zahlen seien nicht valide :wechlach:

    Zwangsversteigerungssachen fast gedrittelt. Wenn das alles nicht so traurig wäre, würde ich pausenlos lachen.

    Komischerweise haben die Richter sich schlauer angestellt beim Aufschreiben.

  • Entweder die Rpfl. waren zu doof zum Zeit aufschreiben oder die Auswertung wurde sabotiert.

    Gerüchteweise sollen hohe Zahlen als "Messfehler" aus der Berechnung herusgenommen worden sein, während Ausreißer nach unten voll berücksichtigt wurden.

    Wenn ich mir die 4 Minuten für einen Straf KFB anschaue. In der Zeit hat man gerade mal die Akte aufgeschlagen und das AZ aufgerufen


    Ich bin mit dem System nicht vertraut. Bedeutet das tatsächlich 4 Minuten für die Verfahren, die dem RPfl. vorgelegt werden oder werden auch die Sachen gezählt, in denen kein KFA gestellt wird (z.B. wegen vollumfänglicher Verurteilung)?

  • Bei der Beratungshilfe kannst Du eigentlich wohl noch froh sein. Die letzte mir bekannte Basiszahl in einem Entwurfsstadium war nämlich: 1:eek:.

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  • Wenn ich mir die 4 Minuten für einen Straf KFB anschaue. In der Zeit hat man gerade mal die Akte aufgeschlagen und das AZ aufgerufen


    Ich bin mit dem System nicht vertraut. Bedeutet das tatsächlich 4 Minuten für die Verfahren, die dem RPfl. vorgelegt werden oder werden auch die Sachen gezählt, in denen kein KFA gestellt wird (z.B. wegen vollumfänglicher Verurteilung)?


    Die Basiszahl gilt entweder pro Akte (z.B. in Betreuung oder Inso) oder pro Geschäft (z.B. in GB-Sachen). Wie das in Strafsachen ist, weiß ich nicht aber ich vermute mal, dass nur die Akten statistisch erfasst werden und nicht die KFBs, so dass sich die Basiszahl dann auch nur auf die Akten beziehen kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat

    Mit den 89 Minuten gerechnet, komme ich bei einer 41h/Wochen und 45 Wochen im Jahr auf 1.244 Verfahren.
    41h*60min*45 Wochen = 110.700 Minuten
    110.700min / 89min = 1.243,8 Verfahren
    Stimmt meine Berechnung oder habe ich etwas vergessen???:gruebel:

    Zitat

    Dann werfe ich mal die verbindliche für 2015 gültige Jahresarbeitszeit für das Land Brandenburg in den Raum für Rechtspfleger: 92.214 Minuten.
    Dann wird die Beispielrechnung einfach: 92.214 Minuten / 89 Minuten = 1036,112359550562. Also bedeutet bei uns ein voller AKA ein Pensum von rund 1036 Betreuungsakten.
    Bisher geht die Rechnung 92.214 Minuten / 110 Minuten = 838,3090909090909.

    Beide Berechnungen sind leider falsch.
    Die erste Berechnung entspricht nicht Pebb§y. Die neuen 89 Minuten müssen mit dem Aktenbestand (Betreuung XVII) multipliziert werden. Das Minutenergebnis ist durch die Jahresarbeitszeit gehobener Dienst des jeweiligen Bundeslandes zu teilen.

    Die zweite Berechnung enthält den Fehler... /110 Minuten. Die 110 Minuten ist selbst eine Durchschnittszahl je Verfahren vor der Übertragung der Vormundschaften und Pflegschaften auf das Familiengericht. Die 110 Minuten enthalten die Verfahren XVII, VII, VIII, X und XVI zu unterschiedlich gewichteten Bearbeitungszeiten.

    Nach der alten Pebb§y beträgt die Bewertungszahl für Betreuungen über 130 Minuten je Bestandsakte !!

  • [...]

    Zwangsversteigerungssachen fast gedrittelt. Wenn das alles nicht so traurig wäre, würde ich pausenlos lachen.

    Komischerweise haben die Richter sich schlauer angestellt beim Aufschreiben.

    Selbst wenn man die "hohen" Werte rausrechnet, dann muss es Gerichte geben, die offensichtlich mit den "niedrigen" Zahlen auskommen.

    Das haben (wir Rechtspfleger) uns wohl offensichtlich selbst vermasselt.

    Pebb§y berücksichtigt - zu unser aller Leidwesen - keine Qualität. Dann hätte in der Erhebeungsphase aber mal "optimal" gearbeitet werden müssen. Und wenn der Kollege während der Erhebung krank ist, und ich schrubbe wie ein Wahnsinniger 120%, dann wird das hinterher zum Standard. Wenn es in der Erhebungsphase Rückstände gibt - dann ist das so. Wenn ich aber allen zeige, dass ich die bisherigen Basiszahlen schaffe, brauche ich mich hinterher nicht wundern.

    Wir hatten hier auch schon an vielen Stellen die Diskussion, dass manche Kollegen sehr "zeitoptimiert" vorgehen (z.B. VAZ). Es ärgert mich zum Beispiel, dass in der Einzelvollstreckung häufig keine Vollmachten mehr von Amts wegen geprüft werden und notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung nicht mal stichprobenartig überprüft werden. Wenn diese Arbeitsweise über eine statistische Erhebung jetzt dazu führt, dass die Basiszahlen für alle sinken, muss ich sagen: WIR sind zum Teil selbst schuld.

  • Meine Berechnung ist nicht falsch, da nach der Brandenburger Tabelle die Basiszahl bei 110 und nicht bei 130 liegt. Das mag in Deinem Land ja anders sein...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • s. o.

  • Ich habe selbst erheben dürfen. Für alle hier am Gericht war klar, dass es nicht darum geht, in olympischer Manier Akten vom Tisch zu fegen. Hier gab es auch zig Einführungsveranstaltungen dazu und auch die Behördenleitung hat immer wieder darauf hingewiesen, die Verfahren richtig und sauber zu bearbeiten. Unsere Zahlen halte ich daher für valide. Probleme gab es bei uns hauptsächlich lediglich bei Abschluss der Erhebung, als nach Einsendeschluss noch Erhebungskarten auftauchten und die darauf enthaltenen Arbeitszeiten demzufolge nicht erfasst werden konnten - aber im Gegenzug auch keine statistische Zählung des Verfahrens stattfinden konnte.

    Ich kann es daher nicht nachvollziehen, wenn andere Erhebungsdienststellen hier geschlampt haben und jetzt alle darunter leiden müssen. Mich ärgert es besonders, weil wir uns hier wirklich Mühe bei der Erhebung gegeben haben und das jetzt in vielen Bereichen umsonst sein soll.

    Aber wenn nun etwa in Beratungshilfe plötzlich bei valider Erhebung 36 min als Basiszahl herauskommen und dies plötzlich komplett unter den Tisch fällt, weil sonst erheblich Mehrbedarf an Personal herauskommt, dann hat das schon ein deutliches Gschmäckle. Gleiches gilt für den kompletten mittleren Dienst. Es drängt sich eine doch sehr tendenziöse Auswertung der Zahlen auf.

    Da ja bislang noch nichts offizielles vorliegt, möchte ich auch noch kein Gesamturteil über die Erhebung abgeben. Aber nach allem, was bisher schon herausgekommen ist, trägt dieses ganze pseudowissenschaftliche Gehabe und die tendenziöse Auswertung nicht gerade zur Akzeptanz des Gutachtens bei. Dann kann man sich auch das teure Geld für pwc und die verlorene Arbeitszeit schenken und die Belastungszahlen mittels Pendel, Tarotkarten oder Kristallkugel ermitteln.

  • Von welchem Bestand man ausgeht, hängt davon ab, welche Belastung man errechnen will. Für die des Betreuungsgerichts insgesamt geht man natürlich von allen Akten aus. Für die von Rpfl. X nimmt man den Bestand seiner Verfahren.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat

    Die Pflegschaften für Erwachsene werden beim Betreuungsgericht geführt. Nach der Einführung von FamFG erfolgte die Abgabe der (laufenden) Verfahren vom Familiengericht zum Betreuungsgericht

    Relevant für den Personalbedarf sind die an das FG abgegebenen Verfahren betreffend die Minderjährigen. Bis heute werden diese Verfahren statistisch nicht richtig bei den beiden Abteilungen erfasst.

    Die wenigen Abwesenheitspfleg. usw. für Volljährige wirken sich nicht merklich aus.

    Nach der neuen Pebb§y ist somit der Bestand an Betreuungen für den Personalbedarf interessant. Vermutlich wurde die Zeit wegen der Einführung der Pauschalvergütung stark gekürzt.

  • Bin heute das erste Mal auf diesen Thread gestoßen und muss sagen: Ich will eigentlich gar nicht glauben was ich hier lese. :eek::teufel:

    Wahrscheinlich muss man in Zukunft so (wie folgt) arbeiten, um sein Arbeitspensum überhaupt noch einigermaßen bewältigen zu können:

    - Beratungshilfe: Schein ausdrucken, siegeln und unterschreiben - erledigt nach 2 min (keine großartige Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse)
    - PKH-Verfahren, d.h. Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in 4 Jahren: geschenkt, weglassen oder eben nach Eingang der Erklärung (oder auch nicht) "weglegen" draufschreiben
    - Überprüfung von Berichten in Betreuungen und Vormundschaften: Grob überfliegen, ob es wenigstens mit 50% Wahrscheinlichkeit passen könnte, ggf. mal bei größeren Vermögen etwas genauer hinschauen, ansonsten: "WV 1 Jahr"
    - Vollstreckungssachen: Forderungsaufstellungen: Titel, Klausel, Zustellung prüfen - aber die übrigen ZV-Kosten oder Zinsen - wen interessiert's, kann doch der Schuldner nachrechnen und Erinnerung einlegen
    - Kostenfestsetzungen: Einfach festsetzen, wenn die gegnerische Seite keine Einwände vorbringt ....
    etc.

    Unser Direktor meinte, die Zahlen für die Verwaltung hätten sie jetzt auf ca. 50% der bisherigen zusammengestrichen. Ein OWI-Richter hätte jetzt zB statt vormals mehr als 60 min nur noch 39 min für ein Verfahren "Zeit". Die Zahlen des mittleren Dienstes will man gleich mal ganz weglassen, wären wenig aussagekräftig, grobe Fehler hätten sich eingeschlichen und es kann nicht sein, dass am Ende das, was immer propagiert wurde (bisherige Überbesetzung), in Frage gestellt wird.

    Gernot Hassknecht würde zu dem sagen: "Wisst Ihr was, auf euren Mist, für den man noch massenhaft Geld ausgegeben hat, kann man sch*****" :D

    Es mag durchaus sein, dass (wieder mal!) einige dienstbeflissene Rechtspfleger die Zahlen mächtig gedrückt haben. Über den BPR ist mir allerdings auch zu Ohren gekommen, dass das System nicht anonym genug war, was das natürlich begünstigt hat. Außerdem wurden wieder mal massenhaft Arbeitsaufgaben völlig ausgeklammert und andere Zahlen einfach mal so gedeckelt nach dem Motto, nach unten heißen wir Ausreißer stets willkommen, nach oben wird es sofort gekappt."

    Wir haben bei den Rechtspflegern und im mittleren Dienst jetzt schon ein Durchschnittsalter von gut 50 Jahren. Wenn dann Altersabgänge unter Berufung aus solches Zahlenwerk, was man ja nur als groben Unfang kategorisieren kann, auf weitere 10 Jahre nicht durch neue junge Kräfte ersetzt werden, bedeutet dies in 10 Jahren einen Altersdurchschnitt von gut 60 Jahren. Mein Gott, da hatten ja die Planer in der zu Recht gescholtenen DDR-Planwirtschaft mehr drauf. :eek:

  • Nach meinen Informationen sollen Beratungshilfesachen 36 Minuten zählen, aber nur Scheinerteilungen und Zurückweisungen. Raterteilung usw. zählt nicht.
    Auch bisher zählten die Beratungshilfesachen, sie waren nur in den sonstigen Rechtspflegersachen versteckt und wurden wohl nur bei ganz wenigen Gerichten dem Beratungshilferechtspfleger zugerechnet.
    M-Sachen: neu 15 Minuten, bisher 19 Minuten

    Die Zwangsvollstreckungszahlen haben momentan ja eine ganz andere Tücke: Es wird nach der Gesamtzahl neuer Aktenzeichen am Gericht bewertet. Wie gut, dass die durch die Zentralisierung der Vollstreckungsgerichte im Bereich der Vermögensverzeichnisse rapide gesunken sind. Wie gut, dass davon die Anzahl der Pfänder aber nicht betroffen ist. Und wie gut, dass ich als Rechtspfleger dadurch fast 10 Pebbsy-Prozent verloren hab. Trotz gleichbleibender Arbeit... Weiß jemand, auf was sich die Basiszahl künftig beziehen soll?


    Ansonsten kann ich mich Andy.K nur anschließen: Gruselig!!!

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