Ein weit zurückliegender Fall scheint nun rechtliche Probleme nach sich zuziehen
Es geht um folgendes:
es gibt eine Erbengemeinschaft, welche anfangs von der Erblasserin bestellt durch einen
Testamentsvollstrecker betreut wurde.
Dieser TV verstarb aber schon 3 Jahre nach der Erblasserin.
Es wurde von einem Miterben ein Erbschein bestellt.
Es wurde eine gemeinschaftlicher Erbschein erstellt und dieser dem Antragsteller
im Nachlassgericht ausgehändigt.
Dieser Miterbe hat aber diesen gemeinschaftlichen Erbschein nicht an ALLE Mitglieder
der Erbengemeinschaft verteilt. Somit wusste zumindest 1 Miterbe nicht, dass es einen
solchen gemeinschftlichen Erbschein überhaupt gab/gibt
Dieser Miterbe hat sich nun beim Nachlassgericht beschwert, warum dieser Erbschein ohne
Verpflichtung zur Weiterleitung an alle Erben nur diesem einen Miterben ausgehändigt wurde
und warum dies nicht per Post an ihn zugestellt wurde.
Er droht nun mit Schadensersatzklage.
Wie sehr ihr die Rechtslage?