Angesichts der schier unlösbaren Probleme, die hier den Erfolg der Zwangsverwaltung bedrohen, wünsche ich mir einen baldigen Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums.
Das wird wohl nicht passieren. Wie an anderer Stelle hier schon festgestellt, nimmt die Anzahl der Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren rapide ab. MaW, wo das passiert, geht es dem Schuldner richtig schlecht, also Insolvenz. Würde man die Entscheidung negieren, wäre der Insolvenzverwalter in der Pflicht die jeweilige Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit zu zahlen, worauf er nicht scharf sein kann. Ergebnis ist die Freigabe des Objektes an den Schuldner, der bekannterweise pleite ist.
Den Rahm dort abzuschöpfen wo überhaupt etwas zu holen ist, wird dann doch zu verlockend sein, egal welcher Arbeitsaufwand Dritter damit verbunden ist.