Alles anzeigenIch hänge mich hier einfach mal an:
Neuerdings schlägt das Jugendamt, das bisher als Vormund für die minderjährigen Flüchtlinge bestellt wurde, ehrenamtliche Vormünder vor.
angegeben werden lediglich Name und Anschrift, beigefügt ist ein amtliches Führungszeugnis.
Ansonsten keinerlei weitere Angaben.
Ich halte das für etwas dünn . Z
umindest sollte kurz dargelegt werden ,aus welchen Gründen der vorgeschlagene Vormund geeignet ist das Amt zu übernehmen.
Sehe ich das jetzt zu eng ?
Würdet ihr die Vormünder ohne weitere Nachfragen bestellen ?
Wie wäre es mit einer Anhörung von designiertem Vormund und Mündel? Und ggf. würde ich mir auch noch eine ergänzende Stellungnahme vom Jugendamt einholen.
Bei uns kommen diese Ehrenamtler meist von Seiten des Kinderschutzbundes, da wissen wir zumindest, dass die entsprechend geschult sind.