• Wie wäre es mit einer Anhörung von designiertem Vormund und Mündel? Und ggf. würde ich mir auch noch eine ergänzende Stellungnahme vom Jugendamt einholen.

    Bei uns kommen diese Ehrenamtler meist von Seiten des Kinderschutzbundes, da wissen wir zumindest, dass die entsprechend geschult sind.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

    Einmal editiert, zuletzt von Noatalba (9. Mai 2016 um 08:49)

  • welche Ehrenamtler werden denn vorgeschlagen? Verwandte des Mündels oder Deutsche aus dem Helferkreis?

    Bei den Verwandten wird man nicht so hohe Anforderungen stellen können, wenn sie selbst im großen Flüchtlingstreck unterwegs waren und erst seit kurzem in Deutschland sind. Deutschkenntnisse wären ja schon vorteilhaft, im besten Fall sind es Verwandte, die schon ein paar Jahre hier wohnen, einen Job haben und sich im bürokratischen Dschungel etwas auskennen. Aber auch sonst ist die persönliche und charakterliche Eignung darzustellen.

    Bei den Ehrenamtlern aus den Helferkreisen schaue ich vor allem auf die erlernten bzw. ausgeübten Berufe. Wenn sie zwar hoch motiviert aber im Übrigen ungeeignet sind, bringt es weder Ihnen noch dem Mündel etwas und für das Gericht nur viel Arbeit. Da habe ich schon viele Enttäuschungen erlebt von Vormündern, die diese Aufgaben unterschätzt haben.

    Ich sehe aber nicht ein, warum aufgrund der Flüchtlingssituation plötzlich überhaupt keine Maßstäbe mehr gelten sollen und Naturalvormünder auf Zuruf bestellt werden. Wir in unserem Bezirk sind da noch einigermaßen streng, aber aus umliegenden Gerichten erhalten wir manchmal schlimme Akten zuständigkeitshalber. Da freut man sich schon beim Erstanblick der Akte, was da auf einen zukommt :mad:

  • Das Problem ist doch der Auftritt gegenüber Behörden, Schulen, Ärzten usw. Leider nehmen meine Richter inzwischen mit Vorliebe Verwandte, die nicht einmal Deutsch sprechen :(

  • In meinem Fall sind es deutsche Ehrenamtler, die vorgeschlagen wurden.
    Allerdings wurden weder Alters-noch Berufsangaben gemacht und erst recht nichts über die Eignung mitgeteilt.
    Ich werde um mehr Information bitten und mir den Minderjährigen sowie den vorgeschlagenen Vormund vorladen.

    Was mich erstaunt hat ist die Tatsache, dass sich das Jugendamt immer sehr schwer tut, wenn z. B. Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind beantragen. Dann bestehen jede Menge Bedenken.
    Bei den Flüchtlingen wird einfach mal so jemand vorgeschlagen.

  • Was mich erstaunt hat ist die Tatsache, dass sich das Jugendamt immer sehr schwer tut, wenn z. B. Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind beantragen. Dann bestehen jede Menge Bedenken.
    Bei den Flüchtlingen wird einfach mal so jemand vorgeschlagen.


    Ja, das wundert mich auch schon lange. Noch interessanter wird aber, wie sie sich später darauf hinausreden werden, warum das nur für die Flüchtlinge gegolten haben wird und man das bei den Pflegefamilien trotz jahrelanger und - wenn man den Berichten glauben darf - reibungsfreier Pflege noch mindestens drei jahre genauesten beobachten muss ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hallo
    Für alle Eureka-Nutzer stehen die Merkblätter für Vormünder und Pfleger und das für die Aufwandsentschädigung nun in albanisch
    arabisch
    bengali
    dari
    englisch
    farsi
    französisch
    pashtu
    somali
    tigrinya
    türkisch

    zur Verfügung.

  • Eigentlich ist es doch schon wieder mal zum....
    Ein bundesweites Problem: keiner von "oben" bekommt es in den Griff und stellt der gesamten Praxis Material zur Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung, f-star Nutzer - Fehlanzeige und Sachsen gleich gar nicht weil die ihr eigen Ding machen in Sachen Formularen etc.
    Das sind doch so einfach zu lösende Problemchen, die das Arbeitsleben zu unendlich erleichtern könnten und nicht zuletzt sinnvoll für die Betroffenen wären, ich versteh das einfach nicht mehr...nur ein paar Übersetzungen...

  • Nun ja. Gepflegt werden müssen die Übersetzungen auch. Und zwar über den Zeitraum der aktuellen Flüchtlingswelle hinaus. Und die Merkblätter sind nicht in allen Bundesländern einheitlich.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • @st679

    Kannst Du evtl. die Merkblätter für die forumSTAR-Nutzer hier als pdf oder doc hier einstellen?

    Gruß

    Rein technisch ja. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich das darf.

    Vermutlich eher nicht. Es wurde beim Übersetzer ja sicherlich entsprechend bekannt gegeben, für welchen Anwenderkreis die Übersetzungen benötigt werden und da macht es schon einen Unterschied, ob er für 100 Gerichte beauftragt wurde oder bundesweit.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • In meinem Fall sind es deutsche Ehrenamtler, die vorgeschlagen wurden.
    Allerdings wurden weder Alters-noch Berufsangaben gemacht und erst recht nichts über die Eignung mitgeteilt.
    Ich werde um mehr Information bitten und mir den Minderjährigen sowie den vorgeschlagenen Vormund vorladen.

    Was mich erstaunt hat ist die Tatsache, dass sich das Jugendamt immer sehr schwer tut, wenn z. B. Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind beantragen. Dann bestehen jede Menge Bedenken.
    Bei den Flüchtlingen wird einfach mal so jemand vorgeschlagen.

    Bei uns werden jetzt auch vermehrt deutsche Ehrenamtler vorgeschlagen.

    Hier gab es irgendwann eine Anfrage in Behörden, wer bereit ist, eine Vormundschaft für einen Flüchtling zu übernehmen, und da kamen wohl zahlreiche Meldungen. Die Interessenten wurden vom Jugendamt und einem Vormundschaftsverein geschult und dann vorgeschlagen.

    Ich habe bisher mehrere von ihnen verpflichtet und hatte wegen der Geeignetheit keine Bedenken. Im Gegenteil: ich war schon oft überrascht, wie kreativ sie z.B. mit den bestehenden Sprachbarrieren umgehen und sich selbstständig Hilfe holen. Ein großer Pluspunkt bei der Führung der Vormundschaft ist auch, dass immer nur ein Flüchtlingskind betreut wird und den Ehrenamtlern damit mehr Zeit zur Verfügung steht als einem Amtsvormund mit z.B. 30 - 40 Mündeln. Das Engagement der Ehrenamtler ist enorm (das geht soweit, dass die Flüchtlingskinder eines Amtsvormundes die eines ehrenamtlichen Vormunds beneiden), und die ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung steht nicht nur auf dem Papier.

    Vor diesem Hintergrund macht es mir zwar mehr Arbeit, Ehrenamtler zu verpflichten als bloße Bescheinigungen fürs Jugendamt zu erstellen. Aber für die betroffenen Kinder ist es garantiert besser... Und ich erfahre in den Gesprächen auch immer noch etwas Neues und Interessantes aus anderen Bereichen oder zu den Lebensumständen des Mündels.

    Ich gebe Dir natürlich insoweit Recht, dass der Anschein entstehen kann, dass diese Ehrenamtler schneller die Prüfung ihrer Geeignetheit durch das Jugendamt durchlaufen haben und vorgeschlagen werden, als die Vormünder, die vorher Pflegeeltern waren... Das schiebe ich in meinen bisherigen Fällen allerdings auf die Tatsache des jeweiligen beruflichen Hintergrundes (mit sozialer Arbeit befasst) und des sonstigen gesellschaftlichen Engagements sowie darauf, dass die Kinder nicht in den Haushalt des Vormundes wechseln, sondern in ihren Einrichtungen verbleiben.

  • @st679

    Kannst Du evtl. die Merkblätter für die forumSTAR-Nutzer hier als pdf oder doc hier einstellen?

    Gruß

    Rein technisch ja. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich das darf.

    Vermutlich eher nicht. Es wurde beim Übersetzer ja sicherlich entsprechend bekannt gegeben, für welchen Anwenderkreis die Übersetzungen benötigt werden und da macht es schon einen Unterschied, ob er für 100 Gerichte beauftragt wurde oder bundesweit.



    So ist es. Ich kann kaum prüfen, ob einzelne Merkblätter frei veröffentlicht werden dürfen. Die gilt auch für solche, die dienstlich bereit gestellt worden sind.

    Daher: Bitte keine Merkblätter o.Ä. hochladen (oder zumindest vorher (!) bei mir anfragen).

    Kai
    (Admin)

  • Ich hatte im November Gelegenheit zu einer Rücksprache mit dem BMJV. Das Problem ist tatsächlich, dass es sich bei den Merkblättern für Vormünder etc. nicht um bundeseinheitliche Formulare handelt, sondern jedes Land eigene Merkblätter entworfen hat. Das BMJV konnte also nur an die Landesjustizverwaltungen eine Anregung geben, Merkblätter mehrsprachig verfügbar zu machen.

    In Sachsen gibt es inzwischen diverse Merkblätter (immerhin schon mal) in arabisch, nämlich:

    F 116 a_1 gekürzte Fassung des Merkblattes für den Vormund aus F 116 arabisch

    F 130 a_1 Merkblatt über Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vormünder/Pfleger arabisch

    F 130 b_1 Antragsformular für pauschale Aufwandsentschädigung für Vormünder und Pfleger arabisch

    F 138 a_1 Bericht des Vormunds/Pflegers arabisch

    F 138 b_1 Kontakte zum Minderjährigen § 1793 Abs. 1a BGB arabisch

    F 143 1 Entlastungserklärung Vormund/Pfleger arabisch

    F 144 1 Merkblatt zum Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer/Vormünder/Pfleger arabisch


    Weiß das sächsische Justizministerium, dass die Merkblätter auch in anderen Sprachen gewünscht werden? Und gar, wie dringend dieser Wunsch ist?

  • So. Die ersten Berichte trudeln ein. Einen Vormund habe ich entlassen (keine Verständigung möglich, eine Behörde hat für ihn mitgeteilt, dass er nicht mehr will). Ein weiterer stammt von der Klassenlehrerin, weil eine Verständigung mit dem Vormund nicht möglich war. Bin gespannt, was noch so alles kommt (oder nicht).

  • Ich habe es weiter oben bereits geschrieben und man mag mich dafür gerne kritisieren, aber die sprachliche Barriere ist für mich ein Ausschlussgrund bei der Bestellung eines Vormundes.

  • Ich habe es weiter oben bereits geschrieben und man mag mich dafür gerne kritisieren, aber die sprachliche Barriere ist für mich ein Ausschlussgrund bei der Bestellung eines Vormundes.

    Dito. In diese Richtung gehen auch immer mehr gerichtliche Entscheidungen und Stellungnahmen (siehe z. B. neueste FamRZ + Rechtspflegerblatt).

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ich habe es weiter oben bereits geschrieben und man mag mich dafür gerne kritisieren, aber die sprachliche Barriere ist für mich ein Ausschlussgrund bei der Bestellung eines Vormundes.


    Das sehe ich genauso. Wie will der nicht deutsch sprechende Vormund mit Behörden usw. klarkommen, wenn es schon an der Sprache scheitert (von der Kenntnis des sozialen Systems usw. mal ganz abgesehen)?

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