Gude!
Die Frage steht ja quasi schon in der Überschrift. Wir beschäftigen uns hier gerade mit der Dienstvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit und jetzt stellt sich die Frage, was eigentlich die qualifizierte Vertretung ist, bzw. welchen Sinn und Zweck sie hat und in welchen Bereichen sie in welcher Form zu gewährleisten ist.
M. E. soll dadurch sichergestellt werden, dass das rechtsuchende Publikum seine Eilanträge (zB einstweilige Verfügung) oder Fristsachen (zB Einlegung der Revision in Strafsachen) auch außerhalb der normalen Sprechzeiten zu Protokoll erklären kann. Das würde natürlich bedeuten, dass zB in der Verwaltung keine qualifizierte Vertretung gestellt werden muss, weil es da keine entsprechenden Anträge und auch kein Publikum gibt. Im Zweifel sieht das die Behördenleitung anders und wird darauf bestehen, dass auch in Bereichen, in denen keine Eilanträge gestellt werden und/oder auch kein Publikum vorbei kommt, trotzdem immer jemand bis 16.30 Uhr im Büro hockt. Wohl eher aus Prinzip, als aus sinnvollen Gründen...
Deshalb meine Frage, was eigentlich genau unter der qualifizierten Vertretung zu verstehen ist. Gibt es sowas wie eine Definition, oder legt das jeder so aus, wie er es gerade braucht?