Notare wünschen zu vorgelegten Ausschlagungserklärungen einen nachlassgerichtlichen Entgegennahmebeschluss. Die Übersendung einer Kopie der Ausschlagungserklärung mit Eingangsstempel des Nachlassgerichts reicht ihm nicht. Er wünscht den Entgegennahmebeschluss in Ausfertigung.Verlangen die das nur wenn es im Ländle bleibt? Als jemand aus einem anderen Bundesland, habe ich so eine Anfrage aus Baden-Württemberg bisher noch nicht gekriegt wenn ich Ausschlagungen von dort bekommen habe (abgesehen davon, dass ich nat. auch nix beschließen würde).
Kaum geschrieben kommt ne Ausschlagung aus BW mit angehängtem Entgegennahmebeschluss. Da musste ich erst mal schmunzeln. Da fällt mir ein, warum schicke ich den nicht einfach mal zurück und bitte um die Ergänzung der Rechtsmittelbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG?