Hallo Liebe Forengemeinde, ich brauche heute mal euer Schwarmwissen. Bin noch neu in der Insolvenz unterwegs und habe eine Frage hinsichtlich der Darlegungspflichten bei Forderungsanmeldungen.
Sachverhalt: Gläubiger meldet beim Insolvenzverwalter Forderung zum Verfahren an. (Soweit noch alles Plan und kein Problem. )
Jedoch mit folgendem Zusatz:
Die Anmeldung ist als vertraulich eingestuft und fällt unter das Steuergeheimnis. Die die Forderung begründeten Bescheide dürfen nicht an das Gericht weiter geleitet werden.
Jetzt meine Fragen aus der gerichtlichen Praxis.
Kann ich trotz Verweis auf Steuergeheimnis auf Vorlage der Unterlagen bestehen?
Brauche ich die Unterlagen überhaupt, wenn die Forderung von dem Insolvenzverwalter festgestellt wird? (Bislang hab ich immer auf Schlüssigkeit geprüft)
Denke es geht eher um die Sache, dass der Band b) ja auch zur Einsicht auf der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wird .. und dann wäre er ja offen einsehbar oder?