Wobei ich noch einen Unterschied zwischen "kein Sicherungsbedürfnis" und Befugnis des Vermieters, alles zu entsorgen sehe.
Kein Sicherungsbedürfnis auf der einen Seite- Ja.
Keine Verfügungsmacht auf Vermieterseite - Ja.
Genau das meine ich mit materiel Rechtlich. Und um die Frage hier abzuschließen, wie löst Du das Dilemma für die Vermieter?