Erfahrungsaustausch: Übergabe Gegenstände usw. durch Polizei

  • Wobei ich noch einen Unterschied zwischen "kein Sicherungsbedürfnis" und Befugnis des Vermieters, alles zu entsorgen sehe.

    Kein Sicherungsbedürfnis auf der einen Seite- Ja.
    Keine Verfügungsmacht auf Vermieterseite - Ja.

    Genau das meine ich mit materiel Rechtlich. Und um die Frage hier abzuschließen, wie löst Du das Dilemma für die Vermieter?

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Wenn das Pflegeheim hier nach § 1961 BGB ne Pflegschaft beantragt, dann muss man anordnen. So lange die das nicht tun, muss man aber als Gericht jedenfalls nicht den Müll von denen annehmen, den die loswerden wollen. Von Amts wegen ordnen wir bei dem Sachverhalt jedenfalls nicht an.

    So ist das mit den Birnen und Äpfeln. Ganz einfach eigentlich :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Hallo,

    ich habe jetzt folgenden Fall:

    Der Erblasser ist bereits 2021 verstorben (anscheinend Mord). Es wurde damals Nachlasspflegschaft angeordnet, weil alle Erben ausgeschlagen hatten und es nur noch unbekannte Erben (eventuell) in der Türkei gibt, die nicht ermittelbar sind. Zwischenzeitlich wurde 2022 die Nachlasspflegschaft dann aufgehoben, weil kein Aktivnachlass mehr vorhanden bzw. der Nachlass überschuldet war.

    Jetzt meldete sich die Polizei und fragt, was sie mit den persönlichen Sachen des Verstorbenen aus der Asservaten-Kammer machen sollen, weil die StA nun die Herausgabe verfügt hat... bei den Sachen handelt es sich um einen Laptop, diverse Netzteile und Kabel, Router, Videokamera, Handy, Bargeld, Schmuckschachtel und Geldbörse.

    Das Bargeld müsste hinterlegt werden, oder?

    Aber was passiert mit den restlichen Sachen? Wie handhabt ihr das?

    Liebe Grüße
    Beany

  • Laptop und Handy vernichten, den Rest als Fundsachen behandeln (durch die Polizei, nicht das Nachlassgericht!)

    Halte ich für falsch.


    Es handelt sich um Sachen, welche einem Eigentümer zustehen. Und wer darf Verfügen? Nicht das Nachlassgericht, nicht die Polizei! Nachlasspflegschaft aufleben lassen, Nachlasspfleger verfügt, Nachlasspflegschaft aufheben.


    Dumm gelaufen, ist aber so. Wir wollen doch dem Vorwurf, in einer Bananenrepublik zu leben, entgegenwirken. 8)

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    Einmal editiert, zuletzt von ARK (11. April 2024 um 13:07)

  • Grundsätzlich richtig. Aber unterhalb einer gewissen Wertgrenze ist dies unverhältnismäßig und praxisfremd.

    Ich war davon ausgegangen, dass das Bargeld nur im 2-3stelligen Bereich ist. Der Erblasser ist 2021 verstorben, die Geräte sind also mindestens drei Jahre alt. Der Verkaufserlös, den ein Nachlasspfleger erzielen würde, stünde in keinem gesunden Verhältnis zu den Kosten einer wiederaufgelebten Nachlasspflegschaft.

    Gerade bei solchen geringfügigen Nachlässen muss man mal über seinen rechtsdogmatischen Schatten springen und sich pragmatischen Lösungen öffnen. Meine Lateinlehrerin würde sagen: "Das ist zwar nicht korrekt, aber gut."

  • Oder Fiskuserbrecht mit entspr. öffentlicher Aufforderung für die evtl. noch vorhandenen Erben. Entspricht doch genau dem Wortlaut des § 1964 - wenn Erben nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt werden ...

  • Ich bin wahrlich ein Freund von Nachlasspflegschaften. Aber hier würde ich als Polizei die Wertsachen für unbekannte Erben hinterlegen und den Rest vernichten. Die Polizei wird selbst wissen, was zu tun ist. Es wird nicht erstmalig vorkommen, dass man Sachen sicherstellt, bei denen man hinterher keinen hat, an den man die herausgegebenen kann.

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  • Guten Morgen,

    danke für eure Antworten!

    Bargeld ist ca. 109 € in dem Rucksack gewesen. Daneben wohl auch Kontoauszüge von einem Konto, das uns nicht bekannt war bisher. Diese Kontoauszüge habe ich mir jetzt erstmal von der Polizei angefordert um zu schauen, ob vielleicht doch Bargeld da ist. Ich gehe allerdings nicht davon aus.

    Die Polizei hat UNS gefragt, was sie mit den Sachen machen sollen. Sie scheinen also leider auch nicht zu wissen, wie man in einem solchem Fall vorzugehen ist. Ich will mir die Sachen aber auch nicht schicken lassen und in mein Büro stellen. Ich kann ja auch nicht wirklich einschätzen, was von Wert ist. Die Technik dürfte aber wirklich nach 3 Jahren veraltet sein... :-/

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  • ... ach so, und in einer Bananenrepublik gäbe es diese Diskussion gar nicht. Da stünden die Geräte längst beim Polizisten oder beim Rechtspfleger zu Hause!

    Tja, muss jeder selber wissen, wie er Recht und Gesetz unterworfen ist. Hier geht es allein um die Verfügungsmacht und die Regeln, wer darf was und wie.

    Fiskuserbrecht klingt auch gut. Soll doch dann der Fiskus der Polizei sagen, dass sie alles vernichten darf. Punkt.

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  • Den Erlass verstehe so, dass die Verwertung der Verwaltung der Polizei obliegt, wenn ich der Polizei mitteile, dass beim Nachlassgericht keine Sachgegenstände entgegengenommen werden?! Das Bargeld müsste nach Abzug der Kosten dann wohl hinterlegt werden. :/ hmm...

    Hier in NRW kann man auch keine Sachgegenstände beim NL Gericht hinterlegen, aber das Ordnungsamt verwaltet diese Gegenstände bis der Nachlasspfleger diese abholt. Hier gehen diese Gegenstände, auch von der Polizei, immer an das Ordnungsamt.

  • HKB:

    Das hier ist ein anderer Sachverhalt. Die Sachen wurden schon vor dem Erbfall sichergestellt.

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  • Den Erlass verstehe so, dass die Verwertung der Verwaltung der Polizei obliegt, wenn ich der Polizei mitteile, dass beim Nachlassgericht keine Sachgegenstände entgegengenommen werden?! Das Bargeld müsste nach Abzug der Kosten dann wohl hinterlegt werden. :/ hmm...

    Hier in NRW kann man auch keine Sachgegenstände beim NL Gericht hinterlegen, aber das Ordnungsamt verwaltet diese Gegenstände bis der Nachlasspfleger diese abholt. Hier gehen diese Gegenstände, auch von der Polizei, immer an das Ordnungsamt.

    :thumbup::thumbup::thumbup: Verfügungsrechtlich Logisch Richtig. Dann gehe ich mal davon aus, dass dann das Ordnungsamt in weiterer Konsequenz, nach einer "gewissen" Zeit, die Sachen mit den Sachen aus seinem Fundbüro zu einer Versteigerung gibt und einen Resterlös, nach Abzug der eigenen Kosten oder Verwaltungsgebühren, hinterlegt.

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