Hallo,
wie wird es bei euch gehandhabt mit der Aufnahme von Anträgen in Familiensachen?
Hier besteht Uneinigkeit, wer für die Aufnahme der Anträge zuständig sein soll. Wir Rechtspfleger sind der Ansicht, dass nur schwierige Anträge durch den Rpfl aufzunehmen sind. Den Rest nimmt der UdG auf.
Schwierig ist für uns ein Antrag, wenn er eine eV benötigt.
Laut UdG und Richter muss der Rpfl alle Anträge aufnehmen.
Wenn ich aber als Bürger auch formlos Anträge auf Sorgerechtsübertragung, Aufenthalt, Umgang... einreichen kann - wieso soll dann der Rpfl diese Anträge aufnehmen müssen?
Der § 24 RpflG wird hier unterschiedlich verstanden.
Besten Dank schon mal.