Hin und wieder kommt es vor, dass nach einer Beanstandung ein mit Siegel versehenes Anschreiben des Notars eingereicht wird, bei der die ursprünglich eingereichte Urkunde (Bewilligung) geändert wird ("Hiermit ändere ich Ziffer 6 der Urkunde wie folgt ab: "....."). Abgesehen davon, dass der Notar hierzu natürlich bevollmächtigt sein muss, stellt sich mir immer die Frage, ob die Urkunde nicht eine eigene laufende Nummer erhalten müsste.
Und überhaupt: Wie würdigt Ihr die Urkunde im Eintragungstext? "Gemäß Bewilligung vom 01.01.2016 (Notar Schmidt UR-NR XXX) und Änderung vom 01.03.2016"?
Beste Grüße