Wie eilbedürftig ist Gewaltschutzantrag?


  • (Selbst habe ich es schon mehrfach erlebt, dass die Richter nicht sofort entschieden, sondern einen Termin ansetzten. Da fragt man sich natürlich schon etwas, weshalb man den Antrag auch noch außerhalb der normalen Sprechzeit aufgenommen hat.)

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, verlängert sich das Rückkehrverbot um weitere max. 10 Tage ab Antragstellung. Der Richter hat die Polizei über den Antrag zu informieren.

    Hast du eventuell die gesetzlichen Bestimmungen dazu noch im Kopf?

  • Ivo, soll ich Dir aushelfen und hier anhängen? ;)

    So, nachdem doch einige Anfragen kamen: Hier nun der Fragebogen im Anhang. Den Fragebogen habe ich nicht selbst entworfen, sondern bei einem Seminar aufgeschnappt. Das Copyright liegt also nicht bei mir. Wir haben ihn hier nur zusammen mit unseren Richtern auf unsere Bedürfnisse abgeändert.


    edit by Kai: Fragebogen aus urheberrechtlichen Gründen vorsorglich entfernt

  • Die Erfolgsquote liegt bei schätzungsweise 50 %. Es ist selten, dass im Antrag vollständig darauf Bezug genommen werden kann. In der "guten Hälfte" ist der Sachverhalt aber zumindest so schlüssig umrissen, dass ich ein gutes Gerüst für den Antrag selbst habe, d. h. ich schreibe in einem Absatz die wesentlichen Punkte hinein und beziehe mich wegen der Einzelheiten auf den Fragebogen.

    Aber selbst in der "schlechten Hälfte" hat man zumindest ein paar Brocken, mit denen man weiterarbeiten und nachfragen kann; man muss dann aus dem sonst manchmal ziemlich konfusen, ausuferndem und zusammenhanglosen Vortrag nicht mehr die relevanten Krümelchen herauspicken, sondern kann gezielt nachfragen.

    Nach der Einführung dieses Fragebogens zeigten sich folgende Resultate:
    - Die Antragsaufnahme geht deutlich schneller
    - Es ist für mich selbst deutlich weniger nervig und belastend
    - Ein erheblicher Teil der Anträge erledigt sich quasi von selbst, weil manche Leute keinen Bock haben, den Fragebogen auszufüllen und dann wieder verschwinden. So gravierend oder so eilig kann es dann doch gar nicht mehr gewesen sein...

    Problematisch sind die Antragsteller mit sprachlichen Defiziten, die wirklich nur wenige Wortfetzen anbringen. Dann muss ich natürlich viel nachhaken. Aber jeder von der Partei selbst hingeschriebene Wortfetzen muss ich ihr schon nicht mehr aus der Nase ziehen.#

    Die Bilanz meines Vormittags heute:
    - drei Gewaltschutzanträge
    - acht Vorsprachen wegen Beratungshilfe
    - zwei mal Vollstreckungsschutzanträge
    - acht sonstige Anträge
    - diverse sonstige Vorsprachen ohne nachfolgenden Antrag und diverse sonstigen Telefonate

    Ohne den Fragebogen wäre es schlicht nicht gegangen.

  • Da fragt man sich natürlich schon etwas, weshalb man den Antrag auch noch außerhalb der normalen Sprechzeit aufgenommen hat.

    a) Man lässt sich vom Antragsteller einlullen. b) Der Direktor/Präsident hat es ungeachtet § 9 RPflG so angeordnet.

    Bei uns haben wir mit unseren Richtern entsprechende Codes bei Antragsaufnahme vereinbart, damit sie ungefähr abschätzen können, wie dringlich der jeweilige Antrag ist. Ansonsten bitten die Richter uns Rpfl um Einschätzung, welchen Eindruck die Antragsteller gemacht haben.

    Der Rpfl hat das aufzunehmen (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 RPflG), irgendwelche Codes und sonstige subjektive Wertungen sind fehl am Platze.

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, verlängert sich das Rückkehrverbot um weitere max. 10 Tage ab Antragstellung. Der Richter hat die Polizei über den Antrag zu informieren.

    Siehe § 34a Abs. 5 PolG NRW.

  • Bei uns haben wir mit unseren Richtern entsprechende Codes bei Antragsaufnahme vereinbart, damit sie ungefähr abschätzen können, wie dringlich der jeweilige Antrag ist. Ansonsten bitten die Richter uns Rpfl um Einschätzung, welchen Eindruck die Antragsteller gemacht haben.

    Der Rpfl hat das aufzunehmen (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 RPflG), irgendwelche Codes und sonstige subjektive Wertungen sind fehl am Platze.

    Das ist eine Gratwanderung. Ich habe sowohl Richter erlebt, die Wert darauf gelegt haben, von der Antragsaufnahme benachrichtigt zu werden, damit sie dazukommen und sich ein eigenes Bild machen können, als auch solche, die das unter Hinweis auf einen möglichen Befangenheitsgrund nicht wollten.

    Die Rechtsantragstelle hat eine Filterfunktion. Diese wahrzunehmen ist Aufgabe des Rechtspflegers. Man mag darüber streiten, ob "Codes" insoweit ein probates Mittel sind. Soweit Bedenken gegen die Zulässigkeit und/oder Begründetheit des beabsichtigten Antrags bestanden, habe ich diese immer direkt ins Protokoll geschrieben und somit unterschreiben lassen, dass der Antragsteller in Kenntnis dieser Hinweise an seinem Antrag festhalten möchte. Diese Praxis hat sich bestens bewährt und dient nicht zuletzt der eigenen Absicherung.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Das Thema ist zwar schon einige Zeit her, ich würde mich hier aber mal dran hängen, da es eigentlich ganz gut dazu passt:

    Mich würde (auch aus Sicht des Gruppenleiters der Familienabteilung) interessieren, wie es an euren Gerichten mit der Eintragung und Bearbeitung der eiligen Verfahren in Familiensachen grundsätzlich gehandhabt wird.

    Wir haben in letzter Zeit vermehrt Fälle, in denen eilige Anträge, sei es per beA oder über die RAst., freitags um kurz vor 12 oder auch mal erst um halb 1 eingehen. Bezüglich RAst. besteht ein Bereitschaftsdienst bis 14 Uhr. Wenn aber keiner mehr auf der Geschäftsstelle oder kein Richter mehr da ist, bringt es ja eigentlich kaum was, die Anträge noch aufzunehmen.

    Besteht hierfür bei euch evtl. auch ein Bereitschaftsdienst für Geschäftsstelle/Richter? Oder handhabt ihr das irgendwie anders?

    Das muss natürlich der GL oder Richter entscheiden. Ich würde aber gerne, wenn ich das Problem anspreche, einen Lösungsvorschlag parat haben.

    Vielen Dank :)

  • Bei uns wird das recht strikt gehandhabt.

    Termine sollen in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr gemacht werden. Anträge können bei uns aber theoretisch von montags bis freitags, 08.00 - 16.00 Uhr, gestellt werden. Dementsprechend soll auch immer in jeder Abteilung eine Servicekraft und ein Richter da sein. Wenn tatsächlich mal Leute kurz vor Dienstschluss vor der Türe stehen, auf Antragsaufnahme bestehen und es sich wirklich um eine Eilsache handelt, dann bekommen alle Beteiligten - inkl. GV - Bescheid, dass noch ein Antrag protokolliert wird. Dann muss zur Not länger gearbeitet werden.

    Wir hatten letztens mal den Fall, dass eine Eilsache in der ZV-Abteilung reinkam und kein Richter mehr im Haus war. Der musste sich dann in sein Auto setzen und zurückkommen...

  • Wir haben in letzter Zeit vermehrt Fälle, in denen eilige Anträge, sei es per beA oder über die RAst., freitags um kurz vor 12 oder auch mal erst um halb 1 eingehen. Bezüglich RAst. besteht ein Bereitschaftsdienst bis 14 Uhr. Wenn aber keiner mehr auf der Geschäftsstelle oder kein Richter mehr da ist, bringt es ja eigentlich kaum was, die Anträge noch aufzunehmen.

    Besteht hierfür bei euch evtl. auch ein Bereitschaftsdienst für Geschäftsstelle/Richter? Oder handhabt ihr das irgendwie anders?

    Bei uns gibt es für die Geschäftsstellen den sogenannten Spätdienst. Das bedeutet, dass dort montags bis freitags, jeweils bis 16 Uhr, jemand anwesend sein muss.

    Richter müssen erforderlichenfalls herbeitelefoniert werden.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Bei uns wird das recht strikt gehandhabt.

    Termine sollen in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr gemacht werden. Anträge können bei uns aber theoretisch von montags bis freitags, 08.00 - 16.00 Uhr, gestellt werden. Dementsprechend soll auch immer in jeder Abteilung eine Servicekraft und ein Richter da sein. Wenn tatsächlich mal Leute kurz vor Dienstschluss vor der Türe stehen, auf Antragsaufnahme bestehen und es sich wirklich um eine Eilsache handelt, dann bekommen alle Beteiligten - inkl. GV - Bescheid, dass noch ein Antrag protokolliert wird. Dann muss zur Not länger gearbeitet werden.

    Wir hatten letztens mal den Fall, dass eine Eilsache in der ZV-Abteilung reinkam und kein Richter mehr im Haus war. Der musste sich dann in sein Auto setzen und zurückkommen...

    Wir haben in letzter Zeit vermehrt Fälle, in denen eilige Anträge, sei es per beA oder über die RAst., freitags um kurz vor 12 oder auch mal erst um halb 1 eingehen. Bezüglich RAst. besteht ein Bereitschaftsdienst bis 14 Uhr. Wenn aber keiner mehr auf der Geschäftsstelle oder kein Richter mehr da ist, bringt es ja eigentlich kaum was, die Anträge noch aufzunehmen.

    Besteht hierfür bei euch evtl. auch ein Bereitschaftsdienst für Geschäftsstelle/Richter? Oder handhabt ihr das irgendwie anders?

    Bei uns gibt es für die Geschäftsstellen den sogenannten Spätdienst. Das bedeutet, dass dort montags bis freitags, jeweils bis 16 Uhr, jemand anwesend sein muss.

    Richter müssen erforderlichenfalls herbeitelefoniert werden.

    Bei uns wird es derzeit auch so gehandhabt wie bei HS181073. Allerdings ist es halt immer nicht einfach, wenn Teilzeitkräfte, die meist auch noch Kinder zu betreuen haben, dann doch mal länger bleiben müssen..

    Werde jetzt auch mal anrbingen, ob nicht eine Art Spätdienst, zumindest dann freitags bis 14 Uhr, sinnvoll wäre. Bei den Richtern wird man wohl nicht viel mehr machen können als versuchen sie irgendwie zu erreichen.

    Danke auf jeden Fall für eure Antworten!

  • ... Bei den Richtern wird man wohl nicht viel mehr machen können als versuchen sie irgendwie zu erreichen....

    Off Topic: Ich merke immer mal wieder, dass die Arbeitszeiten von Richtern sehr unterschiedlich sind. Bei uns gab es vor einigen Monaten mal am Freitag, so gegen 15:00, einen Fehlalarm. Das Gebäude musste geräumt werden. Es liefen zu diesem Zeitpunkt noch ca. 5-6 Verhandlungen (nach den Flüchtenden in Roben geschätzt) und um die 30-40 Richter fanden sich an der Sammelstelle ein - und geschätzt nochmal so viele Leute aus den anderen Qualifikationsebenen. Nach Auflösung des Fehlalarms durch die Feuerwehr gingen fast alle wieder an ihren Arbeitsplatz zurück, nur wenige beschlossen, dass es für heute genug sei. Gut, wir sind ein sehr großes Gericht, aber trotzdem war ich überrascht, wieviele noch da waren.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • ... Bei den Richtern wird man wohl nicht viel mehr machen können als versuchen sie irgendwie zu erreichen....

    Off Topic: Ich merke immer mal wieder, dass die Arbeitszeiten von Richtern sehr unterschiedlich sind. Bei uns gab es vor einigen Monaten mal am Freitag, so gegen 15:00, einen Fehlalarm. Das Gebäude musste geräumt werden. Es liefen zu diesem Zeitpunkt noch ca. 5-6 Verhandlungen (nach den Flüchtenden in Roben geschätzt) und um die 30-40 Richter fanden sich an der Sammelstelle ein - und geschätzt nochmal so viele Leute aus den anderen Qualifikationsebenen. Nach Auflösung des Fehlalarms durch die Feuerwehr gingen fast alle wieder an ihren Arbeitsplatz zurück, nur wenige beschlossen, dass es für heute genug sei. Gut, wir sind ein sehr großes Gericht, aber trotzdem war ich überrascht, wieviele noch da waren.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

    Natürlich ist es bei uns auch nicht so, dass die Richter nie zu den üblichen Arbeitszeiten da wären. Aber je nach Arbeitsbelastung kann es schon mal sein, dass Richter bereits mittags heimgehen oder auch mal erst mittags ins Büro kommen. Grundsätzlich natürlich auch vollkommen legitim, nur kann es eben in Abteilungen, in denen es auch eilige Anträge gibt, teilweise dann problematisch sein noch jemanden zu erreichen. Und bei uns gibt es dann eben auch nicht sehr viele zur Auswahl, da wie gesagt nur sehr kleines Gericht..

    Liebe Grüße

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