Mit lag ein Antrag eines Rechtsanwaltes auf Eintragung einer Zwangshypothek vor. Darin heißt es:"...Namens und in Vollmacht beantrage ich... einzutragen."
Bekommt der Rechtsanwalt die Eintragungsnachricht oder kann ich diese der Gläubigerin direkt zukommen lassen. Wer bekommt die Kostenrechnung?
Hintergrund meiner Frage ist: ich habe die Eintragungsnachricht nebst KR an die Gläubigerin übersandt. Diese hat die Post wohl nicht erhalten, weil der Rechtsanwalt eine veraltete Anschrift in seinem Antrag angegeben hatte. Jedenfalls hat die Kostenschuldnerin nicht bezahlt und wurde gemahnt. Die Mahnung war nicht zustellbar, Es kam eine Rückbriefnachricht an mich. Nach Ermittlung der neuen Anschrift von Amts wegen ist die Mahnung im August erneut abgesandt. Nun sind also Mahn - und Vollstreckungskosten angefallen. Er will sich beschweren, wenn ich die Mahn- und Vollstreckungskosten nicht zurücknehme.