Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Mündel ist seit 2014 unter Vormundschaft des Jugendamts weil damals die alleinsorgeberechtigte Mutter verstorben ist.
Mündel hatte kein Vermögen, weshalb bisher in dem Verfahren keine Kosten erhoben wurden.
Im Mai 2016 ist die Oma des Mündels gestorben. Nachlassverfahren läuft noch, aber es steht aktuell wohl Vermögen von ca. 100.000,00 € im Raum. Allerdings ist völlig unklar, ob das Mündel überhaupt Erbe nach der Oma geworden ist, bzw. wenn zu welchem Anteil, und wie lange das Nachlassverfahren noch läuft.
Ich hab die Akte nun auf dem Tisch, weil das Mündel Anfang 2017 volljährig geworden ist und die Vormundschaft endet.
Ich bin mir jetzt einfach unsicher, was ich bezüglich der Kostenbewertung machen soll. Ich dachte, dass ich zumindest die letzte Jahresgebühr erheben könnte, wenn das Mündel tatsächlich Vermögen erworben hat. Allerdings ist dies eben noch völlig unklar. Soll ich abwarten, bis das Nachlassverfahren abgeschlossen ist (Kann locker noch 6 Monate oder länger dauern)? Oder ist es okay, wenn ich einfach keine Kosten erhebe und die Akte weglege?
Bin mir leider beim Thema Kosten in Familiensachen noch sehr unsicher:(