Schönen guten Nachmittag!
Ich habe mal eine Frage zum Pflichtteilsrecht, bzw. dessen Höhe im folgenden Fall:
verwitweter Erblasser hinterlässt 1 Sohn S, dieser hat ebenfalls 1 Sohn=Enkel E
Er hat außerdem einen Bruder B.
Es liegt ein Testament vor mit folgender Erbeinsetzung:
S=1/3
E=1/3
B=1/3
B soll Testamentsvollstrecker sein.
B nimmt die Erbschaft an, lehnt das Amt des TV aber ab.
E hat sich bisher noch nicht geäußert.
S will ausschlagen und seinen Pflichtteil geltend machen.
Wie hoch wäre denn der Pflichtteil für S?
Ist in die Ausschlagungserklärung des S der Passus aufzunehmen, dass er wegen der Geltendmachung des Pflichtteils ausschlägt?
Grüße
Döner