Ein möglicher gesetzlicher Erbe hat eine Geburtsurkunde, in der der Erblasser als Vater genannt ist. Die anderen Beteiligten haben nie etwas von diesem Kind gehört. Unterhaltszahlungen oder Ähnliches lassen sich nicht finden. Die anderen Beteiligten forschen nach und erhalten vom Standesamt die Auskunft, dass die Beischreibung des Vaters im Geburtenregister nicht unterschrieben sei. Beim Standesamt und verschiedenen Archiven setzen weitere Suchen ein. Es wurde kein Vaterschaftsanerkenntnis und auch kein Gerichtsbeschluss gefunden. Die Beischreibung erfolgte in der ehemaligen DDR.
Kann jetzt allein aufgrund der Tatsache, dass keine Urkunden gefunden wurden die Löschung des Eintrags verlangt werden? Hilft oder schadet die fehlende Unterschrift unter dem Eintrag?