Hallo !
Wie würdet ihr bei folgendem Fall vorgehen ?
Sohn ist der Betreuer. Rechnungslegung wurde angeordnet aufgrund der Vorgeschichte.
Nun hat der Sohn beantragt, dass die Rechnungslegung wieder aufgehoben wird.
Habe mittlerweile eine Rechnungslegung geprüft, die ich leider nicht für sachlich und rechnerisch richtig erklären konnte.
Würde also die Rechnungslegung nicht aufheben.
Würdet ihr jetzt einen Beschluss machen, in dem ihr erklärt, dass die Rechnungslegung weiter angeordnet bleibt und den Antrag zurückweisen ?
Gibt es hier ein Rechtsmittel ? Bei den Anordnungsbeschlüssen schreiben wir immer, das ein Rechtsmittel nicht statthaft ist.
Danke !