Alles anzeigenGegenfrage: Bedarf der Verkauf eines Kugelschreibers einer Genehmigung?
Mich wundert, dass so eine Frage durch einen langjährigen Berufsbetreuer gestellt wird!
Hält man sich an den Gesetzestext und lässt die Rechtssprechung außer Acht, finde ich das in Hinblick auf § 1812 Abs. 1 Satz 2 BGB weniger abwegig
Ernsthaft?
Handelt es sich bei der Waschmaschine um eine Forderung oder ein anderes Recht, kraft dessen der Betreute eine Leistung verlangen kann? Oder gar um ein Wertpapier?
Ich finde die Anwendung von § 1812 BGB auf den Verkauf eines beweglichen Gegenstandes vollkommen abwegig.
Ich empfehle, unabhängig davon, was die Rechtssprechung hierzu herausgearbeitet hat, den Wortlaut des § 1812 BGB noch einmal genau zu lesen.