Alles anzeigenUnd was soll der DS deiner Meinung nach mit dem Pfüb machen, wenn die Daten keines Bankkunden mit dem im Pfüb angegebenen Schuldner + Anschrift übereinstimmen?
Eine Drittschuldnererklärung abgeben, dass der Kunde nicht identifiziert wurde und daher die Pfändung nicht anerkannt wird. Was soll er sonst machen.
Aber: wenn der Gläubiger im im Nachgang nachweist, dass die Anschrift stimmt ....
Es ist natürlich möglich, dass der Gläubiger erst einen Monat später nachweist, dass die Anschrift im Pfüb stimmt und der Bank einfach die aktuelle Adresse des Schuldners nicht vorliegt.
Was soll hinsichtlich des Ranges eigentlich mit den der Bank kurz danach zugestellten Pfübsen passieren, die problemlos dem entsprechenden Kunden zugeordnet werden konnten (weil in diesen Pfübsen die der Bank bekannte Anschrift im Pfüb vermerkt ist)?
Wie lange soll der Drittschuldner warten, ob der Gläubiger vielleicht noch etwas Hilfreiches zur Identifizierung des Schuldners mitteilt?
Absolut berechtigte Fragen. Und bestärkt mich in meiner Meinung, dass nicht alleine die Sicht des Drittschuldners entscheidend ist, sondern die objektive Sicht auf den gesamten Vollstreckungsvorgang.