Hallo !
Weiß gerade nicht weiter :
Habe vor einem halben Jahr die betreuungsgerichtl. Genehmigung zur Kündigung des Mietvertrags erteilt, da die Betreute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zurück in ihre Wohnung kann. Sie befand sich damals in Kurzzeitpflege im Heim und war mit der Kündigung einverstanden.
Nach Erteilung der Genehmigung hatte sich der Gesundheitszustand der Betreuten so verbessert, dass sie doch wieder zurück in ihre Wohnung konnte. Von dem Betreuer wurde daraufhin dem Betreuungsgericht mitgeteilt, dass er von der Genehmigung keinen Gebrauch macht.
Nun liegt mir ein Schreiben des Betreuers vor, dass sich der Gesundheitzustand der Betreuten in den letzten Tagen so sehr verschlechtert hat, dass sie in Kürze ins Heim zieht.
Der Betreuer möchte nun wissen, ob der rechtskräftige Genehmigungsbeschluss vom Sommer 2018 noch besteht und er mit diesem Beschluss den Mietvertrag kündigen kann oder ob eine neue Genehmigung beantragt werden muss.
Was meint ihr ?
Ich würde ja sagen, dass er die alte Genehmigung noch nehmen kann, auch wenn die Gründe in dem Beschluss nicht mehr ganz passen.